3) Kap. IX. Analyse des Geldwesens usw.
Begrenzung dieses Zahlungsmittels. Wäre das Zahlungsmittel in beliebigen
Mengen ohne jede Schwierigkeit zu beschaffen, könnte auch
jeder beliebige Preis geboten werden, und jede Stabilität der Preisbildung
müßte aufhören.
Wenn das Zahlungsmittel eine freie ausprägbare Münze ist, wird die
Knappheit des Zahlungsmittels gewährleistet durch die Knappheit des
Münzmetalls. Da dieses auch andere Verwendung hat, ist die Knappheit
des Zahlungsmittels wohl eine sekundäre, aber‘jedenfalls eine durch
objektiv gegebene Verhältnisse bestimmte.
Wenn aber der Staat sich die Herstellung des Zahlungsmittels
ausschließlich vorbehält, kann der Staat durch eigenen Willen dem
Zahlungsmittel eine beliebige Knappheit geben und dadurch die Preisbildung
regulieren. Die nötige Stabilisierung der Preisskala wird in
diesem Falle durch eine direkte quantitative Begrenzung des Zahlungsmittels
gewonnen. Eine Währung, die auf solcher Grundlage beruht,
und also nicht an ein Metall gebunden ist, nennt man eine „freie Wäh-Kung“.
Die Niederlande, die bis 1873 eine Silberwährung (die Guldenwährung)
gehabt hatten, haben in diesem Jahre, veranlaßt durch die
drohende Entwertung des Silbers, die freie Silberprägung eingestellt.
Die frühere metallische Gebundenheit der Währung wurde dadurch insofern
aufgehoben, als der Münzwert jetzt über den Metallwert steigen
konnte. Die Knappheit des Zahlungsmittels, welche bisher durch die
Knappheit des Silbers reguliert war, wurde jetzt mit der fortschreitenden
Entwicklung der niederländischen Volkswirtschaft verschärft,
und der Kurs des Guldens erhöhte sich nicht nur über seinen im Werte
sinkenden Silbergehalt, sondern auch über seine frühere Goldparität.
Während bis zum Anfang des Jahres 1875 der Silberpreis in London
von durchschnittlich ca. 601, d. in den ersten siebziger Jahren bis auf
etwa 57%, d. hinabging, sank der Londoner Wechselkurs von 12 Gulden
bis auf 11,6 Gulden für das Pfund Sterling. Der Wert des holländischen
Guldens war demnach bedeutend über seinen Silbergehalt gestiegen‘).
Hätte umgekehrt der Bedarf an Zahlungsmitteln in den Niederlanden
abgenommen, so hätte der Wert des Guldens doch nicht unter
seinen Silbergehalt sinken können, denn der Gulden konnte immer als
Metall verwertet werden. Die alte Verbindung des Guldens mit dem
Metall Silber setzte also noch nach unten eine Grenze für die Wertbewegung
des Guldens. Praktisch kam diese Grenze nicht in Wirksamkeit.
Der holländische Münzwert wurde in der betreffenden Periode
ausschließlich durch die Knappheit des Guldens als Zahlungsmittel in
der niederländischen Volkswirtschaft bestimmt, und die holländische
Währung war demnach tatsächlich eine freie Währung. Diese Währung
1) Helfferich a. a. O. p. 80.
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