darf also nicht sich ein Lager halten, aus dem sie
den verkauf bewerkstelligt. Das ist teils aus rein
praktischen Gründen ausgeschlossen — ein solches
Lager könnte leicht geschäftliche Verluste herbeiführen
—, teils um den Maschinenhändlern keine gar zu
fühlbare Konkurrenz zu machen. Dagegen steht
die Genossenschaft in der engsten Verbindung mit
der Gewerbeförderungsanstalt, wo die Handwerker
Gelegenheit haben, sich vor dem Ankauf die von
ihnen gewünschten Maschinen anzusehen und sich
unparteiischen sachverständigen Rat zu holen.
Die Erleichterung der Beschaffung von Betriebsmaterialien
geschieht lediglich durch Raterteilung
und Vermittlung. Jede finanzielle Mitwirkung
sowie der Abschluß von Verträgen, wodurch die
Genossenschaft sich zur Empfehlung der waren
bestimmter Lieferanten verpflichtet, ist ausgeschlossen.
Für die Beschaffung von Benzin und Petroleum
gelten dieselben Bedingungen.
Über die allgemeinen Betriebsgrundsätze sagt
die Satzung unter anderem:
Für die geschäftlichen Maßnahmen der Genossenschaft
soll ausschließlich die Rücksicht auf die
Förderung des wirtschaftlichen Gedeihens des
Handwerker- und Gewerbestandes durch genossenschaftliche
Selbsthülfe maßgebend sein. Jede Bevorzugung
und Zurücksetzung von Personen, zu
deren wirtschaftlichen Förderung die Genossenschaft
satzungsgemäß bestimmt ist, nach politischen oder
religiösen oder anderen als rein wirtschaftlichen
Grundsätzen ist ausgeschlossen.
Im Einblick auf die Inanspruchnahme finanzieller
Unterstützung durch öffentliche Körperschaften
soll die Genossenschaft die Auswahl unter den in
Betracht kommenden Fabrikanten, Kaufleuten und
sonstigen Geschäftsinhabern, die in der Rhein-Provinz
wohnen und ihr Geschäft betreiben, möglichst
den Antragstellern überlassen. Soweit sie
selbst diese Auswahl trifft, soll sie die in Betracht
kommenden Geschäftsinhaber möglichst gleichmäßig
berücksichtigen, sofern nicht die Beschaffenheit der
waren und Preisangebot ausschlaggebend sind.
Bei der Erleichterung der Beschaffung von
Maschinen und Werkzeugen sollen folgende Grundsätze
befolgt werden:
1. Die Genossenschaft bedient sich bei ihren
Maßnahmen, soweit es sich um technische
Fragen handelt, des Rates der Gewerbeförderungsanstalt
für die Rheinprovinz, soweit
es sich um die Beurteilung der wirtschaftlichen
Zweckmäßigkeit handelt, des Rates der Vorstände
der Handwerkskammern oder der von
ihnen bezeichneten Vertrauensmänner. Diese
bilden den Beirat, der ein Grgan der Genossenschaft
ist. Ls ist jedoch auch zulässig,
in einzelnen Fällen, namentlich bei weiten
Entfernungen, die Mitwirkung sachkundiger
Privatpersonen in Anspruch zu nehmen.
Mit der Gewerbeförderungsanstalt und
den Handwerkskammern ist ein Abkommen
über die durch ihre Mitwirkung entstehenden
Auslagen, namentlich über die Reisekosten,
getroffen
2. Die Genossenschaft macht ihre Beihülfen nicht
nur von der Prüfung der Kreditwürdigkeit
des Antragstellers, sondern auch von der
Prüfung der wirtschaftlichen Nützlichkeit der
in Aussicht genommenen Beschaffung für den
Antragsteller und der Prüfung der Rückwirkung
dieser Maßnahme auf andere Betriebe,
zu deren Förderung die Genossenschaft bestimiut
ist, abhängig. Sie prüft die Frage,
ob und in welcher Form die Vereinigung
mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen Beschaffung
oder Benutzung von Maschinen oder
Werkzeugen zweckdienlich oder zur Vermeidung
wirtschaftlicher Schädigungen geboten ist. An
der Genossenschaft ist die Handwerkskammer
sehr stark beteiligt und sucht ihre
Vorteile in jeder weise den Handwerkern
zugänglich zu machen.
weskstaltenhausei-.
Die Erscheinung, daß die Handwerker infolge der
hohen Laden- und Mietpreise nicht mehr in der
Lage sind, im Zentrum der Stadt sich ein Absatzgebiet
zu schaffen, hat zu dem Gedanken geführt,
mit Hilfe von Staat und Gemeinde in den Geschäftsstraßen
w e r k st ä t t e n h ä us e r für dasHandwerk
zu errichten, die zu angemessenen Preisen vermietet
werden. Dieser Gedanke hat zuerst seine Verwirklichung
in Wien gefunden. Auch die Handwerkskammer
Düsseldorf befaßte sich mit der Angelegenbeit,
kam aber nur zu einem bedingten Ergebnis.
Sie ging dabei von der Ansicht aus, daß die
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