Full text: Völkerbund, Die Weltwirtschaftskonferenz

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Die Konferenz glaubt deshalb in ihren Entschließungen 
nicht nur zweiseitige Abkommen, die sich so eng wie 
möglich an die Grundsätze der Konferenz anschließen, er- 
mutigen zu sollen, sondern auch vorsehen zu müssen, daß 
gemeinsame Maßnahmen auf dem Gebiete der Zoll- 
tarife, die für Mitgliedstaaten des Völkerbundes und 
von Nichtmitgliedstaaten annehmbar wären, sowie 
Kollektivabkommen, die diese Staaten treffen könnten, 
von der Wirtschaftsorganisation des Völkerbundes 
methodisch geprüft werden. 
Obgleich die oben dargelegten Erwägungen hinsicht- 
lich der Tarifhöhe mehr auf einer Prüfung der Frage 
vom Standpunkt der Industrie und des Handels fußen, 
können sie je nach dem Land und dem Zweck, um den es 
sich handelt, in verschiedenem Ausmaße auch als für die 
Landwirtschaft zutreffend gelten. 
Schlußfolgerung 
In der Erwägung, daß die in vielen Ländern an- 
gewendeten hohen und ständig wechselnden Jolltarife 
schädlich auf Vroduktion und Handel einwirken, 
daß Erleichterungen für den internationalen Verkehr 
und Handel wirtschaftliche Verhältnisse wesentlich 
bessern können, 
daß Tarife, obgleich sie der souveränen Gesetzgebung 
der einzelnen Staaten unterstehen, keine rein nationale 
Angelegenheit sind, sondern den Welthandel in hohem 
Maße beeinflussen, 
daß einige der Ursachen, die zur Erhöhung der 
Tarife und zu anderen Handelshemmnissen seit dem 
Kriege geführt haben, zum großen Teile verschwunden 
und andere in der Ahnahme beariffen sind, 
erklärt die Konferenz, daß die Zeit gekommen ist, um 
der Erhöhung der Jolltarife ein Ende zu machen und die 
entgegengesetzte Richtung einzuschlagen. 
Die Konferenz empfiehlt: 
1. Die Nationen sollten alsbald Maßnahmen treffen, 
um Zollschranken zu beseitigen oder zu senken, 
die den Handel ernstlich beeinträchtigen, wobei 
mit den Jöllen zu beginnen ist, die zur Be- 
kämpfung der durch den Krieg verursachten, vor- 
übergehenden Störunaen eingeführt worden sind. 
Um eine ununterbrochene Durchführung dieses Ver- 
fahrens sicherzustellen, empfiehlt die Konferenz außerdem: 
2 Die Staaten sollten Handelsverträge abschließen, und 
zwar auf Grund von Richtlinien und unter Bedin- 
gungen, die darauf berechnet sind, die Erreichung der 
hier erwähnten Siele zu gewährleisten. 
Der Brauch, vor den Verhandlungen überhohe 
Jollsctze in Kraft zu setzen, sei es nun in Gestalt von 
Kampfzöllen oder in Gestalt von Generaltarifen, von 
denen man sich dann etwas abhandeln läßt, sollte 
künftig abgeschafft werden.
	        
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