Object: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Bank von Frankreich gegen deren Umwandlung in ein Staatsinstitut 
geltend gemacht worden. 
Es sprechen also eine Reihe gewichtiger Bedenken gegen die 
Verstaatlichung der Neichsbank, während für die Verstaatlichung nur 
die Möglichkeit eines fiskalischen Vorteils angeführt werden kann. 
Sollen alle die in der bestehenden Bankverfassnng gegebenen Garan 
tien für eine sachgemäße Leitung der Neichsbank um eines fiskalischen 
Vorteils willen geopfert werden? Soll die bewährte Einrichtung des 
Instituts, auf welchen: die Solidität des deutschen Geldwesens be 
ruht, preisgegeben werden, nur um dem Deutschen Reich eine jähr 
liche Mehreinnahme von einigen Millionen Mark zu verschaffen? — 
Hoffentlich zeigt der neue Reichstag, nachdem die Wahlen dem 
extremen Agrariertun:, welches in dem Kampfe um die Verstaat 
lichung in der ersten Reihe steht, nicht die erwarteten Erfolge gebracht 
haben, soviel Einsicht, daß er das große wirtschaftliche Interesse an 
einer sachgemäßen Regelung der Notenausgabe höher stellt, als klein 
liche finanzielle Rücksichten. Nachdem leider eine für die deutsche 
Volkswirtschaft vorteilhafte Änderung der deutschen Bankverfassung, 
die Aufhebung der Privatnotenbanken, aus politischen Machtgründen 
unerreichbar erscheint, muß man um so größeren Wert darauf legen, 
daß in diesen: zweiten und wichtigerer: Punkt wenigstens keine Än 
derung getroffen wird, welcher so viele und so schwere Vedeicken ent* 
gegenstehen.
	        
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