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verlangt wird, es dürfe ihr auf Gewinn oder Verlust nicht ankommen,
so wird damit gleichzeitig verlangt, daß sie ihren Notenumlauf auf
eine nicht unbedingt sichere Grundlage stellen soll. Während ein
solches Verlangen an eine mit privaten Mitteln arbeitende Bank
niemals im Ernst gestellt werden kann, wird es durch eine Über
nahme der Reichsbank auf Reichsmittel geradezu provoziert. Ja
Herr Gamp spricht in seiner erwähnten Schrift unverhüllt aus,
wenn die Reichsbank in ihrer gegenwärtigen Verfassuug seinen Forde
rungen nicht entsprechen könne oder wolle, dann müsse sie eben ver
staatlicht werden.
Dauüt sind die Nachteile der aus der Verstaatlichung resul
tierenden Identität von Staats- und Bankvermögen noch nicht er
schöpft. Für den Staat ist es von dem größten Wert, wenn er sich
in politischen Krisen ans eine von ihm unabhängige Kredit
macht, wie sie durch eine nicht-staatliche Centralbank dargestellt
wird, stützen kann. In Frankreich ist gelegentlich der Erneuerung
des Privilegiums der Banque de France darauf aufmerksam ge
macht worden, daß im Jahre 1870, während die französische Rente
auf 50 Francs gesunken war, die Noten der Bank voll Frankreich
iill Ausland über Pari standen. Wäre die Bank von Frankreich
eine Staatsbank gewesen, bann hätte die Erschütterung des Staats
kredits allch die Noteil der Bailk voll Frailkreich entwertet. Das
frailzösische Geldweseil hätte eine schwere Krisis durchmacheil müssen,
und nieilials wäre die Bank non Frankreich imstande gewesen, wäh
rend und llach dem Kriege dem frailzösischeil Staate ill delll Umfang
zu Hülfe zu kommen, wie sie es als Privatbailk hat thun köllnen.
Mit Recht hat also Thiers den oft citierten Ausspruch gethan:
„Die Bank non Frailkreich hat uns gerettet, weil sie keine Staats
bank war."
Hierher gehört auch, daß die Mittel einer reinen Staatsbank
im Falle eines Krieges lücht ben Schutz des Privateigentums ge-
iließen, desseil sich die Mittel einer auf Privatkapital begründeten
Bailk erfreueil. Ill Bezug auf biefen Punkt liegt ein wichtiger
Präzedenzfall vor ül dem Verhalten der deutschen Befehlshaber
gegenüber der Bank voll Frankreich während des Krieges voll
1870-1871. Die irrtümlicher Weise verfügte Beschlagllahme der
Kassenvorräte verschiedener Bmlkfilialen wurde rückgängig gemacht,
nachdem sich die Heeresleitung überzeugt hatte, daß das Kapital der
Bank voir Frankreich Privatbesitz sei. Dieser Präzedenzfall ist auch
bei dell Verhandlungen über die Verlängerung des Privilegiums der
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