Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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unter Ausschaltung der eingetretenen Geldwertverschiebungen auf einen einheitlichen Wertausdruck 
gebracht werden. 
Allerdings ist es unter den gegenwärtigen Währungsverhältnissen gerade eines Teiles der bearbeiteten 
Länder völlig unmöglich, einen wirklich in jeder Hinsicht einwandfreien und exakten Vergleichsmaßstab 
zu finden. Auch in der Vorkriegszeit bestanden zwischen den verschiedenen Ländern, an der Parität 
gemessen, beträchtliche Unterschiede im Preisniveau. Es ist daher schon nicht ganz exakt, die Vorkriegs- 
ausgaben der einzelnen Staaten zum Vergleiche über die Parität in eine einheitliche Währung um- 
zurechnen. Da jedoch für die Vorkriegszeit keine Möglichkeit besteht, die Unterschiede im Preis- 
niveau statistisch einwandfrei zu erfassen, sind in den folgenden Untersuchungen trotzdem die Friedens- 
werte aus der Landeswährung über die Parität in Mark umgerechnet worden. Konnten die dadurch 
bedingten Fehler für die Vorkriegszahlen in Kauf genommen werden, so würde eine Umrechnung 
der Nachkriegszahlen über die Wechselkurse zu völlig unmöglichen Ergebnissen führen, weil die Unter- 
schiede im Preisniveau durch die Entwicklung der Währungsverhältnisse zeitweise einen jeden zeitlichen 
und internationalen Vergleich ausschließenden Umfang angenommen haben. Die Wertzahlen der Nach- 
kriegszeit mußten daher zunächst mittels der Indexziffern auf eine einheitliche Kaufkraftbasis umge- 
rechnet werden, für die die Verhältnisse der letzten Vorkriegszeit zugrunde gelegt wurden. Diese auf Vor- 
kriegskaufkraft reduzierten Ziffern der Landeswährung der betreffenden Länder wurden dann, soweit 
internationale Vergleiche anzustellen waren, über die Vorkriegsparität auf »Mark« umgerechnet. Bei der 
Umrechnung auf Vorkriegskaufkraft ergab sich die große Schwierigkeit, daß die Indices der verschiedenen 
Länder, mittels deren eine derartige Umrechnung auf Vorkriegskaufkraft allein möglich war, nicht ohne 
weiteres vergleichbar sind. Es mußte überhaupt die Frage aufgeworfen werden, ob es richtig ist, alle 
Ausgaben mit Hilfe des gleichen Index umzurechnen, oder ob man nicht etwa z. B. die Personalausgaben 
nach einem Gehaltsindex, die Sachausgaben je nach ihrer Eigenart nach Spezialmaßstäben auf Vorkriegs- 
werte zu bringen hätte. Auf diese, unter manchem Gesichtspunkt bessere Methode mußte jedoch ver- 
zichtet werden, weil hierdurch erst recht keine brauchbaren Unterlagen erzielt worden wären; so fehlt 
z.B. völlig ein vergleichbarer Gehaltsindex, auch enthält jede Art der Umrechnung so viele neue Fehler- 
quellen, daß es zwecklos ist, hier mit komplizierten Methoden eine doch nicht erreichbare Verfeinerung 
zu suchen. Die Arbeit mußte sich daher darauf beschränken, mit Hilfe einer einheitlichen Umrechnungs- 
methode eine ganz rohe Vergleichsmöglichkeit anzustreben, 
Schwierigkeiten bot die Wahl des Termins für die Umrechnung, d. h. die Frage, welcher Preis- 
stand für die Aufstellung der Etats als maßgebend betrachtet werden sollte. Es ist, wie im Abschnitt 1 
dieses Kapitels dargelegt wurde, nicht genau bekannt, wann die einzelnen Ministerien ihre Vorschläge 
zum Etat einreichen und inwieweit nachträglich (d.h. bis zur Vorlage des Etats an das Parlament) 
Korrekturen für inzwischen eingetretene Gehaltserhöhungen oder Preissteigerungen vorgenommen werden 
können. Es dürfte jedoch den tatsächlichen Verhältnissen nahe kommen, wenn bei allen Etats der Preis- 
stand von etwa 5 bis 6 Monaten vor dem Vorlagetermin der Umrechnung zugrunde gelegt wurde, 
Als Meßziffer der Kaufkraftveränderung wurde die Mitte zwischen dem Stande des Lebenshaltungs- 
index und des Großhandelsindex gewählt, da diese beiden Maßstäbe zusammengenommen ein einiger- 
maßen getreues Bild des Preisniveaus geben dürften (vgl. hierzu die Übersichten auf S. 449 ff). 
Demnach betragen die Umrechnungsziffern für 
Großbritannien (Vorlage des Etats am 25.2.1925) ........ 170 
Frankreich (Vorlage des Etats am 1.8.1924)............. 450 
Belgien (Vorlage des Etats am 22. 10.1924) .......... .. 530 
Italien (Vorlage des Etats am 20. 12. 1924) .............. 50C 
Es wurde mit runden Ziffern gerechnet, um auch hierdurch zum Ausdruck zu bringen, daß diese 
Umrechnung nur einen annähernden Maßstab abgeben soll. Bei dem Vergleich der Nachkriegswerte 
in Mark V orkriegskaufkraft« wurden die mit Hilfe dieses Index auf Vorkriegskaufkraft gebrachten 
Originalziffern über die Wechselparität umgerechnet. Sämtliche Markbeträge stellen demnach Vorkriegs- 
kaufkraft dar. 
On Anbetracht der geschilderten Unzulänglichkeit der zugrunde gelegten Umrechnungsmethoden können 
die umgerechneten Ziffern nur zu rohen Vergleichen geeignet sein. Bei der auswertenden Benutzung der 
"a. A NN Harn die Fehlerquelle der Umrechnung gedanklich in Rechnung gestellt werden. 
N 1 ) glichkeit rechnen, daß alle Abweichungen, die die Höhe von 
10 vH nicht überschreiten, auf den Fehlerquellen der Umrechnung beruhen können. 
Für die Erkenntnis der großen Unterschiede in der Finanzgestaltung, auf die es bei dieser Untersuchung 
ankommt, dürfte die hier angewandte Umrechnungsmethode genügen; die großen Linien der Entwicklung 
und der typischen nationalen Unterschiede treten deutlich hervor. Trotz der erforderlichen Einschrän- 
kungen zeigt das Ergebnis, daß diese Methode bei sinnvoller Auswertung als gerechtfertigt und unent- 
behrlich erscheint: 
4C
	        
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