fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

126 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
Das ausschließliche Zahlungsmittel bildete uneinlösliches Papiergeld; zumeist 
waren es die Noten der Österreichisch-ungarischen Bank, deren Zwangskurs 
durch Abstempelung auf die einzelnen Nachfolgestaaten beschränkt wurde. 
Dadurch war der Wert der Krone in den einzelnen Teilstaaten ein ver- 
schiedener und veränderlicher geworden. Zur Behebung des Kleingeldmangels 
hatten vielfach Länder und Gemeinden Notgeld ausgegeben. In den einzelnen 
Staaten wurden die Währungen selbständig geregelt. 
In Österreich hat die neu gegründete Österreichische National- 
bank am 2. Jänner 1923 ihre Schalter geöffnet. Sie übernahm den 
gesamten Umlauf der in Österreich abgestempelten Noten der 
Österreichisch-ungarischen Bank und erhielt das alleinige Recht der 
Notenausgabe gegen die Verpflichtung, für eine entsprechende 
Deckung in barem und in Golddevisen Sorge zu tragen. Diese Deckung 
soll bis zum Jahre 1928 mindestens 20%, bis 1933 mindestens 24%, 
bis 1938 mindestens 28% und später 1/, der ausgegebenen Noten und 
der Giroverbindlichkeiten, jedoch vermindert um die Schuld des 
Staates, betragen. Übersteigt der Notenumlauf diese Deckungsver- 
hältnise, so ist an den Staat eine Steuer von mindestens 5% p. a. 
zu entrichten, die bei weiter sinkender Deckung steigt. Die Noten 
sind zunächst uneinlöslich und haben Zwangskurs; nach Aufnahme 
der Barzahlungen entfällt dieser und es wird eine Notensteuer zu 
entrichten sein, wenn die Deckung unter 40% sinkt. — Die Stabili- 
sierung der Währungsverhältnisse erfolgte auf Grund eines Kurses 
von 14.400 Papierkronen für eine Goldkrone. Auf Grund dieses Ver- 
hältnisses wurde ab 1. Jänner 1925 zu einer neuen Währungseinheit 
übergegangen: 1 Schilling (S) zu 100 Groschen (g) = 10.000 Papier- 
kronen. Die Regierung wurde ermächtigt, Stücke aus Gold zu 25 und 
100 S zum Münzfuße von 4723-16 © S = 1 kg fein, 9/9 fein, ferner 
Stücke aus Silber zu 1 und !/, S (Zahlkraft bis 50 S) und kleine 
Münzen aus Nickel und Bronze zu prägen. 
Tschechoslowakei. Am 6. März 1919 wurde das Bankamt des 
Finanzministeriums errichtet, das die Funktionen einer staatlichen 
Notenbank übernahm. Die Noten der Österreichisch-ungarischen Bank 
wurden abgestempelt und hiebei 50% in eine 1%ige Zwangsanleihe 
konvertiert. An Stelle dieser Noten traten auf tschechoslowakische 
Kronen (K&) = 100 Heller lautende Noten des Bankamtes. Mit Gesetz 
vom 14. April 1920 und vom 23. April 1925 wurde die unter starkem 
Einfluß der Regierung stehende Tschechoslowakische Nationalbank in 
die Wege geleitet, die zu Beginn des Jahres 1926 an die Stelle des 
Bankamtes trat, dessen Aktiva und Passiva übernahm und ver- 
pflichtet wurde, den Kurs der tschechoslowakischen Krone auf dem 
Niveau der letzten zwei Jahre zu halten?). Die Bardeckung der aus- 
3) D. i zwischen # 2:90 und # 3-03 für 100 K& oder K& 160-60 und 
16780 für 1 £.
	        
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