126 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
Das ausschließliche Zahlungsmittel bildete uneinlösliches Papiergeld; zumeist
waren es die Noten der Österreichisch-ungarischen Bank, deren Zwangskurs
durch Abstempelung auf die einzelnen Nachfolgestaaten beschränkt wurde.
Dadurch war der Wert der Krone in den einzelnen Teilstaaten ein ver-
schiedener und veränderlicher geworden. Zur Behebung des Kleingeldmangels
hatten vielfach Länder und Gemeinden Notgeld ausgegeben. In den einzelnen
Staaten wurden die Währungen selbständig geregelt.
In Österreich hat die neu gegründete Österreichische National-
bank am 2. Jänner 1923 ihre Schalter geöffnet. Sie übernahm den
gesamten Umlauf der in Österreich abgestempelten Noten der
Österreichisch-ungarischen Bank und erhielt das alleinige Recht der
Notenausgabe gegen die Verpflichtung, für eine entsprechende
Deckung in barem und in Golddevisen Sorge zu tragen. Diese Deckung
soll bis zum Jahre 1928 mindestens 20%, bis 1933 mindestens 24%,
bis 1938 mindestens 28% und später 1/, der ausgegebenen Noten und
der Giroverbindlichkeiten, jedoch vermindert um die Schuld des
Staates, betragen. Übersteigt der Notenumlauf diese Deckungsver-
hältnise, so ist an den Staat eine Steuer von mindestens 5% p. a.
zu entrichten, die bei weiter sinkender Deckung steigt. Die Noten
sind zunächst uneinlöslich und haben Zwangskurs; nach Aufnahme
der Barzahlungen entfällt dieser und es wird eine Notensteuer zu
entrichten sein, wenn die Deckung unter 40% sinkt. — Die Stabili-
sierung der Währungsverhältnisse erfolgte auf Grund eines Kurses
von 14.400 Papierkronen für eine Goldkrone. Auf Grund dieses Ver-
hältnisses wurde ab 1. Jänner 1925 zu einer neuen Währungseinheit
übergegangen: 1 Schilling (S) zu 100 Groschen (g) = 10.000 Papier-
kronen. Die Regierung wurde ermächtigt, Stücke aus Gold zu 25 und
100 S zum Münzfuße von 4723-16 © S = 1 kg fein, 9/9 fein, ferner
Stücke aus Silber zu 1 und !/, S (Zahlkraft bis 50 S) und kleine
Münzen aus Nickel und Bronze zu prägen.
Tschechoslowakei. Am 6. März 1919 wurde das Bankamt des
Finanzministeriums errichtet, das die Funktionen einer staatlichen
Notenbank übernahm. Die Noten der Österreichisch-ungarischen Bank
wurden abgestempelt und hiebei 50% in eine 1%ige Zwangsanleihe
konvertiert. An Stelle dieser Noten traten auf tschechoslowakische
Kronen (K&) = 100 Heller lautende Noten des Bankamtes. Mit Gesetz
vom 14. April 1920 und vom 23. April 1925 wurde die unter starkem
Einfluß der Regierung stehende Tschechoslowakische Nationalbank in
die Wege geleitet, die zu Beginn des Jahres 1926 an die Stelle des
Bankamtes trat, dessen Aktiva und Passiva übernahm und ver-
pflichtet wurde, den Kurs der tschechoslowakischen Krone auf dem
Niveau der letzten zwei Jahre zu halten?). Die Bardeckung der aus-
3) D. i zwischen # 2:90 und # 3-03 für 100 K& oder K& 160-60 und
16780 für 1 £.