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ln Frankreich bestand bis znm Jahre 180J die Silber- 
währnng. Durch das Gesetz vom 7. Germinal des Jahres XT 
der Republik wurde die Doppelwährung eingeführt, nnd zwar 
unter Festhaltung der Werthrelatiou zwischen Gold und 
Silber von 15^2 1. Dem ursprünglichen Begründer des 
Systems in Frankreich, Gaudin, schwebte allerdings der Ge 
danke vor, diese Werthrelation, wie sie damals dem Ätarkt- 
verhältnisse entsprach, ähnlich den alten englischen Gesetzgebern, 
von Fall zu Fall zu verändern, wenn nämlich die IMarkt- 
relation dies erfordern würde. — Die französische Gesetz 
gebung hat aber diese Absicht fallen gelassen, sie betrachtete 
die Werthrelation als etwas unabänderlich Feststehendes. Tn 
Folge davon fanden wiederholt schon Auswanderungen des 
einen oder andern auf dem Edelmetallmarkte über die gesetz 
liche Werthrelatiou hinaus gestiegenen ]\Tetalls statt, und zwar 
geschah dies bis zum Jahre ISbO mit den Goldmünzen. Diese 
wurden schliesslich in Frankreich beinahe gar nicht geprägt 
und mussten in der Regel mit einem Agio bezahlt werden ; 
sie waren zu ITandelsmünzen degradirt und damit bestand dort 
trotz des loi du 7. Germinal XT facti sch die Silberwährung. 
Zwischen 1850 und 18(17 strömten wieder die Silberstücke 
ab, so dass die Währung sich zu einer factisehen Gold 
währung umgestaltete. Gegenwärtig wird das abermalige 
Abströmen der Goldmünzen nur durch Thnschränkung der 
Silberaus])rägungen sowohl, als durch die Sus])ension der 
Daarzahlungen seitens der französischen Bank verhindert. 
*■ Die Schweiz hatte bis zum ]\Iünzbunde mit Frankreich 
die reine Silberwährung. Durch den Tim stand jedoch, dass 
dort die Ausprägung des Silbergeldes in Folge des Gesetzes 
vom 7. Mai 1850 nach dem französischen Francfusse erfolgte 
und sich dadurch eine Art thatsächlieher Münzeinheit zwischen 
beiden Däudern etablirte, wurde die Schweiz, als die Gold- 
eiuwanderungen nach Frankreich grössere Dimensionen an- 
nahmen, gleichfalls mit den französischen Goldstücken über 
schwemmt, im Jahre 1800 zu gesetzlicher Zulassung dieser 
Münze gedrängt und gehört heute dem lateinischen IMünz- 
bunde an. 
ln Belgien wurde im Jahre 18J2 das französische Münz 
system angenommen, jedoch um die Girculatiou des Goldes zu
	        
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