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deshalb auch in die neue, durch die Begründung der Republik
eingeleitete Zeit einen hohen Grad von Blüte hinüber!). Durch
das Ausscheiden Antwerpens aus der Reihe der gefährlichen Konkurrenten”)
und durch die Zuwanderung vieler kapitalkräftiger und
kenntnisreicher Geschäftsleute aus den südlichen Niederlanden erfuhr
die Stellung Amsterdams naturgemäß eine sehr bedeutende
Verstärkung®); die Eröffnung der Fahrten nach Ost- und Westindien
und nach Brasilien haben Amsterdam weiter gehoben und
es in Handel und Wandel, in Kapital und Kredit zu der unbestritten
mächtigsten Stadt, nicht nur der Niederlande, sondern
ganz Nord- und Westeuropas gemacht. Die alle anderen niederländischen
Städte an Kapitalkraft überragende Stellung führte
dann dazu, daß Amsterdam den größten Anteil an den öffentlichen
Lasten der Provinz und des Staates trug und dadurch einen Einfluß
gewann, den rücksichtslos in seinem Interesse auszunutzen
es niemals gescheut hat“).
Schon durch seine Größe, seinen Eigenverbrauch nahm Amsterdam
eine hervorragende Stellung ein. Eine Stadt, die 1622 über
100 000 Einwohner zählte®), bildete eine für jene Zeit ungeheure
Menschenansammlung, die einen starken binnenländischen Handel
an sich zog und nährte und allein dadurch einen Einfluß von nicht
zu unterschätzender Bedeutung ausübte. Amsterdam war nicht
nur ein Markt für. ausländische Produkte sondern nicht weniger
l) Es ist van Brakel, Handelscompagnieen, S. XI ff., durchaus beizustimmen,
wenn er meint, daß Amsterdams Blüte nicht erst durch die Verlegung
des Antwerpener Handels nach dem Y begründet sei und daß die Grundlagen seiner
Handelsblüte schon älter waren.
?) Nach Rachfahl, Wilhh. v. Oranien, I, 330, hatte um 1514 Antwerpen
mit Vororten 150 000, Amsterdam ca. 40 000 Einwohner.
) Bereits Leicester hatte 1586 Amsterdam ‚the only towne for trafick
in this part of Christendom“ genannt (Elias, Reg.-Patriciaat, S. 209).
*) Wenn einmal Amsterdam etwas durchsetzen wollte und auf Widerstand
stieß, drohte es mit der Zurückhaltung der Beiträge zu den allgemeinen Landessteuern
(Elias, a. a. O., S. 189). Sehr entschieden trat de la Court, Interest
v. Holland, S. 54 ff., für die Berechtigung der Vormacht Hollands ein, das
zahlreiche Opfer für die Landprovinzen habe bringen müssen. — Die Opposition
Amsterdams gegen ‚,die Entschlüsse des ganzen Staats“ infolge des Reichtums
der, Stadt erwähnt 1723 A. Haller, S. 30.
5) Über die räumliche Ausdehnung Amsterdams seit dem Ende des 16. Jahrhunderts
vgl. Brugmans, Opkomst, S. ıo1 ff.