296
daß Bewegungen, wie die Vorschläge der Weißgerber zu Arau, zu
keinem Ergebnis geführt hatten, daß das Handwerk bereits um die
Wende des 18. Jahrhunderts und weiterhin in den ersten Dezennien
des 19. eine empfindliche Schlappe erlitten hatte, wie dies auch die
oben i) angeführten Statistiken zeigen; vor allen Dingen ersichtlich wird
dieser Rückgang des ganzen Handwerks der Gerber schon um diese Zeit
natürlich in den Untersuchungen, welche sich zusammenfassenderer
Statistiken, als wir sie hier benutzen dürfen, bedienen können; auf
diese Arbeiten muß daher verwiesen werden ^). Ganz kurz soll hiev
nur die Tatsache konstatiert werden, daß das Handwerk der Gerber
seit der Wende des 18. Jahrhunderts fast unbeirrt durch gute Zeiten
oder durch Krisen eine stets stark sinkende Tendenz aufgewiesen hat,
derart, daß die Zahlen der Gerbermeister fast immer eine relative, sehr
oft sogar eine absolute Abnahme zeigen.
Abschließend für das, was bisher über Handwerk und Lederfabrik
gesagt wurde, möge ein Gutachten der Uffenheimer Rotgerbermeister
von 1851 angeführt werden, in welchem ein Konzessionsgesuch ab
schlägig beschieden wurde; dort heißt es: „Wenn man das Geschäft
eines Gerbermeisters dahier ohne die zufällige Verbindung mit dem
Besitz einer nicht unbedeutenden Ökonomie in das Auge faßt, so ergibt
sich sofort, daß eine Vermehrung der hiesigen Gerberconcessionen von
Nachteil ist." ... „So gut nun dermalen die noch vorhandenen Gerber
meister neben ihrem Gewerbe Grundbesitz inne haben, so gut kaun in
Bälde dieses Verhältnis sich ändern; wo sollen dann die vorhandenen
Meister einzig und allein auf den Gerberverdienst beschränkt ihren
Nahrungsstand hernehmen? . . . Die Fabrikerzeugnisse und die Leder
handlungen wirken zu nachteilig auf die Gerbereien an solchen Plätzen
wie dahier ein" 8 ).
§ 28. Die Entwicklung der Fabrik.
Der Übergang der Manufaktur zur Fabrik ist nach den
bisherigen Darlegungen eigentlich kein Problem und datiert nicht aus
einem bestimmten Jahre oder Jahrzehnt. Eine Manufaktur mit 118 Ar
beitern wie die oben erwähnte Berliner von 1780, welche Walkmühle
und Lohmühle zu eigen besitzt, welche also den ganzen für das Gewerbe
bekannten maschinellen Betrieb ihr Eigentum nennt, unterscheidet sich
von der Fabrik nur noch durch den Mangel einer ausgebildeten Ver-
l ) Vgl. S. *73 ff.
s ) Siehe vor allem Schmoller 1870 und dessen umfangreiche Litteraturhinweife;
des. siehe S. 36, 51, 53, 54, 68, 80, 93,105, 110, 126, 127, 142, 274, 279, 303, 369 ff.
3 ) Uffenheim 1851.