= 2 3°5
politik dieser Fürstin mit Erfolg auf eine Lösung von der fremden Ab-
hängigkeit; so wurden die Venetianer aus dem englischen Handel mit
Spanien und Portugal verdrängt; England löste sich aus der Verbin-
dung mit der Hanse und ihrer Bevormundung und suchte sich finan-
ziell unabhängig zu machen von der Antwerpener Börse und den ita-
lienischen Bankiers. Was an die Stelle dieser alten Beziehungen ge
setzt wurde, hatte freilich einen durchaus monopolistischen Charakter
und bestand aus einer Reihe von Handelsgesellschaften, deren jede
einen geographisch und wirtschaftlich abgesonderten Gebietsteil zu
bearbeiten hatte. Alles lief hinaus auf die Konsolidierung der Tuch-
preise. Am Ende der Regierung von Elisabeth und unter
Jakob I. gab aber die englische Wirtschaft diese starren Formen
allmählich auf und gewann eine freiere Gestaltung. Das zeigte sich
namentlich in der Haltung gegenüber den Interlopers. Die Bezie-
hungen mit den Niederlanden standen, wir sahen es schon?), im
16. und 17. Jahrhundert völlig unter dem monopolistischen Geist,
der die Institution der Merchant Adventurers beseelte; das hat
den allgemeinen Aufschwung des niederländischen Handels nur
befördert, da dieser sich in viel freieren Bahnen bewegte und nicht
in dem Maße, wie der englische, in das Schema und die Fesseln
privilegierter Gesellschaften geschlagen war. So stand jedenfalls
zahlenmäßig der englische Handel im Anfang des 17. Jahrhunderts
weit hinter dem niederländischen zurück?).
Schon frühzeitig hat man versucht, die niederländisch-eng-
lischen Handelsbeziehungen durch vertragsmäßige Abmachungen
völkerrechtlich zu regeln. Die berühmteste, am häufigsten in den
Verhandlungen und der Literatur erwähnte Übereinkunft dieser
Art war der sogenannte ‚intercursus magnus‘“ von 1495, der in
summarischer Form für die damals noch recht primitiven gegen-
seitigen Handels- und Schiffahrtsbeziehungen eine Reihe von
Grundsätzen aufstellte?). Die weitere Entwicklung des Verkehrs
im 16. Jahrhundert hat allerdings diese einfachen Regeln schnell
überflügelt; handelspolitische Gegensätze, die sich naturgemäß in
dem Interessenstreit zwischen den beiderseitig verliehenen Privi-
legien herausbildeten, führten mehr als einmal zu scharfen Zu-
1) Vgl. oben S. 258 ff.
?) So meint auch Elias, Voorspel, I, S. 119.
3) Schanz, I, S.ı8ff.
=
va
\