burgs, Bremens, Dänemarks!). Zeitweise waren auch infolge des
Kontinentalsystems die holländischen Häfen völlig geschlossen, so
von Ende November 1808 bis zum Juni 1809?). Die Einverleibung
Hamburgs und Bremens in das Empire verschloß auch diese Flaggen
den Holländern. Nun war der Handel der Niederländer mit dem
Auslande nur noch mit kaiserlichen Lizenzen möglich ; dieses System
der Ausnahmen von den allgemeinen Schiffahrts- und Handelsverboten
wurde hier wie auch in den Hansestädten von der kaiserlichen
Regierung nicht ohne Erfolg beobachtet. Alle Schiffe mußten
von Amsterdam oder Rotterdam ausfahren; die Ladung mußte
für ein Drittel des Wertes aus in Frankreich hergestellten Seidenund
Luxuswaren bestehen, für den Rest aus Butter oder Käse,
Kleesaat, Blumensaat, Blumenzwiebeln, Senfsaat, Wein, Zement,
Steinen, Pflaumen, holländischem Leinen, Stoffen, Papier usw.
Zur Einfuhr waren erlaubt: Schiffsbauholz, Planken, Masten, Daubenholz,
Matten, Pech, Teer, Medikamente, Schwefel, Leder von
Buenos Aires, Leinsaat, Gold, Silber, spanische Piaster. Der Wert
der Ausfuhr hatte sich nach dem Bestimmungsort zu richten, der
Wert der Einfuhr nach dem Preis des fremden Marktes, wo die
Ladung gekauft war®). Über diese höchst seltsame Verfügung klagten
die Kaufleute bitter; da die Einfuhr von Seiden- und Luxuswaren
in England verboten und nur durch Schmuggel zu bewirken
war, wurden sie in große Verlegenheit versetzt. Überhaupt verursachten
die Lizenzen, die nur bezweckten, Geld aus England
herauszuziehen, arge Mißbräuche und machten selbst den französischen
Beamten viel zu schaffen. Der Verkehr und die Korrespondenz
mit England hat auch ohne die Lizenzen nie ganz aufgehört;
selbst der Warenverkehr war nicht völlig zu unterdrücken; die
meisten Maires der kleinen holländischen Küstenstädte waren hieran
beteiligt*).
Traurig ging es auch der Heringfischerei. War
schon Ende des 18. Jahrhunderts ein starker Rückgang zu ver-———_—_
1) Blok, Geschiedenis, VII, S. 90 ff.
) Sautijn Kluit, S.o7.; Jorissen,S. 46518
) Koch, S. 191f. Darmstädter, Studien; 1904, 'S; 611.
‘) Koch, S. 77 ff. Über. den Schmuggel zwischen England und Holland
vgl. Cunningham, Brit. credit, S. 60 ff. Die Klagen Napoleons über den
trotz der Sperre bestehenden starken Verkehr Hollands mit England bei Jorissen,
S. 241.
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