zeichnen!), so wurde dieser von 1807 ab reißend; 1810 liefen
noch 20 Büsen aus und brachten 194 Lasten ein?). Für Delfs-
haven ist die letzte uns zur Verfügung stehende Zahl die von
1795; damals fuhr nur eine Büse aus und brachte ganze 13
Lasten zurück. Viele Heringsbüsen gingen in ausländische Hände
über; namentlich die Oldenburger zeigten sich sehr unter-
nehmend?).
Mit dem Ende der Republik und der französischen Zeit brach
für die Heringsfischerei die wahre Leidenszeit an. Man hatte zwar
zum Teil die Befreiung von den alten, beschränkenden Bestimmungen
erreicht; die bisher genossenen staatlichen Hilfsgelder blieben aber
nun aus. Auch mangelte es an Seeleuten. Den Ausfuhrhandel mit
Hering suchte man dadurch festzuhalten, daß man fremden Hering
in holländische Gebinde packte und Zuiderseehering salzte. Schon
1798 wurden aber die früheren Heringsgesetze wieder in Kraft gesetzt,
und ein großes Fischereigesetz von 1801 wiederholte alle alten Be-
stimmungen; der andauernde Kriegszustand war der Fischerei aber
höchst ungünstig‘). Auch die bisher noch am besten gestellte, von
der Maas ausgehende Fischerei spürte das; die Vorschrift, daß
kein Fischer länger als 24 Stunden draußen bleiben durfte, schloß
den Salzfisch- und Heringfang ganz aus®). Erst das kaiserliche
Dekret vom 25. April 1812, das die Seefischerei allgemein freigab,
erleichterte den Heringsfang; auf den Bänken von Yarmouth wurde
er jedoch nur den Bewohnern von Noordwijk und Katwijk erlaubt;
länger als einen Monat durften sie nicht draußen bleiben‘).
Noch schlechter erging es dem Walfischfang. Die weni-
gen Fahrzeuge, die noch unter holländischer Flagge fuhren, litten
an Matrosenmangel; aus Deutschland, vorzüglich von der Unter-
weser, bezogen sie vielfach Leute, die sich für diesen Dienst an-
heuern ließen”). Anfang des 19. Jahrhunderts, in dem Zwischen-
raum einer kurzen Friedensperiode, 1802, wurden für die Grönland-
fahrt die Prämien wieder hergestellt; ja, man hatte den Mut, eine
ı) Vgl. oben S. 64f.
2) Wätjen, Statistik, S. 167.
$) Sello;, SS. 309:
3 Beaujon, S.\2154f,
Koch, SS: 33.
5) Beaujon, S.227; Koch, 5S. 35.
7) Tack, 5S. 1694.
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