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B. Die öffentliche Verschuldung “
Einleitung
Die Schuldenaufnahme ist — neben den Einnahmen aus Fonds und aus Veräußerung
von Vermögensbestandteilen — die wichtigste Einnahmequelle des außerordentlichen
Haushalts der öffentlichen Gebietskörperschaften. Ihre Einordnung unter die Deckungs-
mittel des außerordentlichen Haushalts bedeutet, daß die Erlöse aus Schuldenaufnahmen,
den Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft entsprechend, ihre Verwendung regel-
mäßig zur Befriedigung des außerordentlichen Bedarfs finden, d. h., zur Deckung desjenigen
Bedarfs, der nicht in regelmäßigen Zeitabständen wiederkehrt und daher die Bereitstellung
besonderer Mittel erforderlich macht.
Die Gestaltung des außerordentlichen Bedarfs hängt ganz von den jeweiligen Aufgaben
der öffentlichen Hand ab. Die Höhe der öffentlichen Verschuldung steht somit im engsten
Zusammenhang mit Art und Umfang der von den öffentlichen Körperschaften zu erfüllenden
Aufgaben. So führte z. B. in der Vorkriegszeit die Ausdehnung der gemeindlichen Betäti-
gung auf neue Wirtschaftsgebiete, insbesondere auf die Gas-, Wasser- und Elektrizitäts-
versorgung, zu einer starken Steigerung der Gemeindeschulden. In den Jahren nach dem
Kriege traten zu den Aufgaben des Wiederaufbaues und der Fortführung begonnener, durch
den Krieg unterbrochener Unternehmungen in großem Umfang neue Aufgaben meist sozialer
Natur (Wohnungsbau, Erwerbslosenfürsorge) an die öffentliche Verwaltung heran, welche
nur unter weitgehender Inanspruchnahme der Kapital- und Geldmärkte durchgeführt werden
konnten.
Die Heranziehung von Anleihen zur Ausgabendeckung der öffentlichen Hand ist mit viel-
fältigen finanz- und allgemeinwirtschaftlichen Wirkungen verbunden.
Für die einzelne Körperschaft bringt die Kreditaufnahme eine auf Jahre und oft Jahr-
zehnte sich erstreekende Verzinsungs- und Tilgungspflicht mit sich. Für die Höhe der jähr-
lichen Zins- und Tilgungsquote ist nicht nur der absolute Betrag der Schulden von Bedeu-
tung. Sehr wesentlich fallen die Bedingungen, unter welchen die Schulden aufgenommen
worden sind, ins Gewicht. Insbesondere Zinssatz und Zeitpunkt der Fälligkeit der Schulden
beeinflussen die öffentliche Finanzwirtschaft. Entscheidend ist weiterhin, ob die aufgenom-
menen Kapitalien vom Kreditnehmer unmittelbar verausgabt oder an Dritte weiterver-
liehen worden sind. In letzterem Fall ist in der Regel auch die Zins- und Tilgungslast an
die letzten Empfänger übergegangen. Die Höhe der Belastung wird endlich auch dadurch
wesentlich beeinflußt, ob die Beträge, welche unmittelbar verausgabt worden sind, für wer-
bende oder nicht werbende Anlagen verwendet worden sind. Bei den Anleihen für werbende
Zwecke (Unternehmungen aller Art) ist der Schuldendienst in der Regeldurch eine entsprechende
Steigerung der Erwerbseinkünfte im Gefolge der Investitionen gesichert, während die Ver-
zinsung und Tilgung für die nicht unmittelbar »produktiv« angelegten Kapitalien aus all-
gemeinen Mitteln (Steuern) aufgebracht werden muß.
Neben der finanzwirtschaftlichen Bedeutung kommt den öffentlichen Schulden auch eine
hohe volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Bei der Aufnahme der Anleihen treten die öffent-
lichen Körperschaften in Konkurrenz mit der Kreditnachfrage der Privatwirtschaft: Je
größere Summen sie dem Kapital- und Geldmarkt entziehen, desto beengter wird die Kredit-
möglichkeit für die Privatwirtschaft. Die Verwendung der Anleiheerlöse zur Bezahlung
des Sachaufwandes beeinflußt in hohem Maße den Konjunkturablauf der Sachgüter produ-
zierenden Industrien (Baugewerbe, Maschinenindustrie u. dgl.)J, .. 0...
Von besonderer Bedeutung ist die Verflechtung mit der Allgemeinwirtschaft beim Aus-
Jandskredit der öffentlichen Hand. Durch Auslandsanleihen werden aus einer fremden Volks-
wirtschaft Mittel zur Deckung des Bedarfes der inländischen öffentlichen Körperschaften
herangezogen. Die Aufnahme der Kredite bringt einen Devisenzufluß und damit eine vorüber-
gehende Entlastung der sogenannten Zahlungsbilanz, Die Verzinsung und Tilgung dagege”
bedeutet auf kürzere oder längere Dauer eine Belastung der finanziellen AuslandsbeziehungeN,
die letzten Endes nur durch eine Mehrausfuhr oder Mindereinfuhr von Waren ausgeglichen
werden kann. Hieraus ergibt sich die besondere Wichtigkeit einer »produktiven« Verwendung
der öffentlichen Auslandskredite.