Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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B. Die öffentliche Verschuldung “ 
Einleitung 
Die Schuldenaufnahme ist — neben den Einnahmen aus Fonds und aus Veräußerung 
von Vermögensbestandteilen — die wichtigste Einnahmequelle des außerordentlichen 
Haushalts der öffentlichen Gebietskörperschaften. Ihre Einordnung unter die Deckungs- 
mittel des außerordentlichen Haushalts bedeutet, daß die Erlöse aus Schuldenaufnahmen, 
den Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft entsprechend, ihre Verwendung regel- 
mäßig zur Befriedigung des außerordentlichen Bedarfs finden, d. h., zur Deckung desjenigen 
Bedarfs, der nicht in regelmäßigen Zeitabständen wiederkehrt und daher die Bereitstellung 
besonderer Mittel erforderlich macht. 
Die Gestaltung des außerordentlichen Bedarfs hängt ganz von den jeweiligen Aufgaben 
der öffentlichen Hand ab. Die Höhe der öffentlichen Verschuldung steht somit im engsten 
Zusammenhang mit Art und Umfang der von den öffentlichen Körperschaften zu erfüllenden 
Aufgaben. So führte z. B. in der Vorkriegszeit die Ausdehnung der gemeindlichen Betäti- 
gung auf neue Wirtschaftsgebiete, insbesondere auf die Gas-, Wasser- und Elektrizitäts- 
versorgung, zu einer starken Steigerung der Gemeindeschulden. In den Jahren nach dem 
Kriege traten zu den Aufgaben des Wiederaufbaues und der Fortführung begonnener, durch 
den Krieg unterbrochener Unternehmungen in großem Umfang neue Aufgaben meist sozialer 
Natur (Wohnungsbau, Erwerbslosenfürsorge) an die öffentliche Verwaltung heran, welche 
nur unter weitgehender Inanspruchnahme der Kapital- und Geldmärkte durchgeführt werden 
konnten. 
Die Heranziehung von Anleihen zur Ausgabendeckung der öffentlichen Hand ist mit viel- 
fältigen finanz- und allgemeinwirtschaftlichen Wirkungen verbunden. 
Für die einzelne Körperschaft bringt die Kreditaufnahme eine auf Jahre und oft Jahr- 
zehnte sich erstreekende Verzinsungs- und Tilgungspflicht mit sich. Für die Höhe der jähr- 
lichen Zins- und Tilgungsquote ist nicht nur der absolute Betrag der Schulden von Bedeu- 
tung. Sehr wesentlich fallen die Bedingungen, unter welchen die Schulden aufgenommen 
worden sind, ins Gewicht. Insbesondere Zinssatz und Zeitpunkt der Fälligkeit der Schulden 
beeinflussen die öffentliche Finanzwirtschaft. Entscheidend ist weiterhin, ob die aufgenom- 
menen Kapitalien vom Kreditnehmer unmittelbar verausgabt oder an Dritte weiterver- 
liehen worden sind. In letzterem Fall ist in der Regel auch die Zins- und Tilgungslast an 
die letzten Empfänger übergegangen. Die Höhe der Belastung wird endlich auch dadurch 
wesentlich beeinflußt, ob die Beträge, welche unmittelbar verausgabt worden sind, für wer- 
bende oder nicht werbende Anlagen verwendet worden sind. Bei den Anleihen für werbende 
Zwecke (Unternehmungen aller Art) ist der Schuldendienst in der Regeldurch eine entsprechende 
Steigerung der Erwerbseinkünfte im Gefolge der Investitionen gesichert, während die Ver- 
zinsung und Tilgung für die nicht unmittelbar »produktiv« angelegten Kapitalien aus all- 
gemeinen Mitteln (Steuern) aufgebracht werden muß. 
Neben der finanzwirtschaftlichen Bedeutung kommt den öffentlichen Schulden auch eine 
hohe volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Bei der Aufnahme der Anleihen treten die öffent- 
lichen Körperschaften in Konkurrenz mit der Kreditnachfrage der Privatwirtschaft: Je 
größere Summen sie dem Kapital- und Geldmarkt entziehen, desto beengter wird die Kredit- 
möglichkeit für die Privatwirtschaft. Die Verwendung der Anleiheerlöse zur Bezahlung 
des Sachaufwandes beeinflußt in hohem Maße den Konjunkturablauf der Sachgüter produ- 
zierenden Industrien (Baugewerbe, Maschinenindustrie u. dgl.)J, .. 0... 
Von besonderer Bedeutung ist die Verflechtung mit der Allgemeinwirtschaft beim Aus- 
Jandskredit der öffentlichen Hand. Durch Auslandsanleihen werden aus einer fremden Volks- 
wirtschaft Mittel zur Deckung des Bedarfes der inländischen öffentlichen Körperschaften 
herangezogen. Die Aufnahme der Kredite bringt einen Devisenzufluß und damit eine vorüber- 
gehende Entlastung der sogenannten Zahlungsbilanz, Die Verzinsung und Tilgung dagege” 
bedeutet auf kürzere oder längere Dauer eine Belastung der finanziellen AuslandsbeziehungeN, 
die letzten Endes nur durch eine Mehrausfuhr oder Mindereinfuhr von Waren ausgeglichen 
werden kann. Hieraus ergibt sich die besondere Wichtigkeit einer »produktiven« Verwendung 
der öffentlichen Auslandskredite.
	        
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