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auf sich nehmen und waren natürlich unzufrieden!). Es hat langer
Verhandlungen bedurft, um eine einigermaßen den tatsächlichen
Verhältnissen gerecht werdende Belastung einzuführen. Später
wurde die Grundsteuer noch wiederholten Reformen unterworfen‘*).
Außer der Grundsteuer lastete auf der Landwirtschaft vornehmlich
die Akzise auf das Gemahlene und Geschlachtete; erstere wurde
1822 auf 1,40 fl. für das Malter Weizen, 1,10 fl. für Spelt, 0,40 für
Roggen festgesetzt. Nach nochmaliger Erhöhung 1833 wurde die
Akzise auf das Gemahlene und auf Schaf- und Ferkelfleisch als
Reichsabgabe 1855 abgeschafft und nur noch den Gemeinden über-
lassen; 1865 wurde sie völlig aufgehoben. Diese Herabsetzung
bzw. Aufhebung drückte die Brotpreise tief herab®). Dagegen be-
stand die Akzise auf das geschlachtete Fleisch weiter. Doch war
der Landbau von der Gewerbesteuer frei; die Vermögensbelastung
traf ihn nur unerheblich ; die Abgabe beim Besitzwechsel der Immo-
bilien betrug seit 1892 zwei Prozent“).
Wenn nun auch die große Blüte vor und nach 1800 nicht
mehr erreicht wurde, so haben doch einzelne Gebiete und Zweige
des landwirtschaftlichen Betriebes ohne Zweifel gute Ergebnisse
gehabt; insbesondere die Ausfuhr von Milchprodukten und des
Schlachtviehs nach England stieg, namentlich seitdem dieses 1843
die Zölle herabgesetzt hatte5). Kräftig entwickelte sich namentlich
der {riesische Butterexporift; er ging jetzt nicht mehr,
wie ehemals, über Amsterdam,„, sondern als ein friesischer
1) Auf die Ungleichheit der Grundbelastung in den einzelnen Provinzen
wies schon Hogendorp, I, 35, hin; er forderte einen neuen Kataster (I, 35; VII,
273 f., 326). Bereits van der Goes, Briefwisseling, S. 305, wies 1667 auf
jenen Mißstand hin. Über den neuen Kataster von 1831 usw. Sickenga, Ge-
schiedenis, I, 24 ff.
2) Blink, Geschiedenis, II, 322 ff.
3) Blink, HU, 328. Nach Aufhebung der Mahlsteuer 1856 nahm der Ver-
brauch von Weizen erheblich zu; es waren verbraucht 1846/50 durchschnittlich
im Jahr: ı 683 000; 1851/55: 11377/9009; 1856/60: ı 879 000 Hektoliter; zu letzteren
sind ferner noch 300 000 Hektoliter Weizenmehl hinzuzurechnen (‚„„Onze Accijnsen“
in De Economist, 1872, S. 32 f.). Über den Fleischverbrauch, der nur auf Grund
der Akzise zu berechnen war, vgl. Reens, S. ı52 ff.
4) Über die Ablösung der Zehnten vgl. oben S. 485.
5) Vgl. Reens, S.56ff. Von 1845—1847 verdreifachte sich die Ausfuhr
von Rindvieh und Schafen aus den Niederlanden nach England (S. 58).
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