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Rohstoffe und Erzeugnisse der Zuckerfahrikation.
h) Polarisation. Bei der Polarisation der Zuokerabläufe ist nach Anlage C zu
verfahren. Jedoch geschieht das Abwägen und Entfärben in nachfolgend angegebener
Weise:
Zur Untersuchung wird nur das halbe Normalgewicht — 13,0 g — des Zucker
ablaufs verwendet. Man wägt diese Menge in eine Messing- oder Porzellanschale ab, fügt
40—50 ccm lauwarmes destilliertes 'Wasser hinzu und rührt mit einem Glasstabe so lange
um, bis der Ablauf im Wasser sich vollständig gelöst hat. Hierauf wird die Flüssigkeit
in einen Meßkolben von 100 com Kaumgehalt gefüllt und der an der Schale und dem
Qlasstabe noch haftende Best mit etwa 10—20 ccm Wasser in den Kolben nachgespült.
Darauf folgt die Klärung.
Man läßt zunächst etwa 5 ccm Bleiessig in den Kolben einfließen und mischt durch
vorsichtiges Umschwenken. Ist die Flüssigkeit, nachdem der' entstehende Niederschlag sich
abgesetzt hat — was meist in wenigen Minuten geschieht —, noch zu dunkel, so fährt
man mit dem Zusatze von Bleiessig fort, bis die genügende Helligkeit erreicht ist. Oft
sind bis zu 12 ccm Bleiessig zur Klärung erforderlich. Dabei ist jedoch zu beachten,
daß Bleiessig zwar genügend, aber in nicht zu großen Mengen zugesetzt werden darf;
jeder hinzugesetzte Tropfen Bleiessig muß noch einen Niederschlag in der Flüssigkeit
hervorbringen.
Gelingt es nicht, die Flüssigkeit durch den Zusatz von Bleiessig so weit zu klären,
daß die Polarisation im 200 mm-Kohr ausgeführt werden kann, so ist zu versuchen, ob
dies im 100 mm-Eohre möglich ist. Gelingt auch dies nicht, so muß eine neue Lösung
hergestellt und diese vor dem Bleiessigzusatz mit etwa 10 ccm Alaunlösung versetzt werden;
diese Lösungen geben mit Bleiessig starke Niederschläge, welche klärend wirken, und ge
statten die Anwendung großer Mengen Bleiessig.
Die zur Klärung hinzugefügten Flüssigkeiten dürfen zusammen nicht so viel be
tragen, daß die Lösung im Kolben über die begrenzende Marke steigt. Nach der Klärung
wird mit Wasser bis zur Marke anfgefüllt und gehörig durchgeschüttelt.
Nachdem die Polarisation ausgeführt ist, sind die abgelesenen Polarisationsgrade mit
2 zu vervielfältigen, weil nur das halbe Normalgewicht des Ablaufs zur Untersuchung ver
wendet worden ist. Hat man statt eines 200 mm-Eohres nur ein 100 mm-Eohr angewendet,
so sind die abgelesenen Grade mit 4 zu vervielfältigen.
Berechnung des Quotienten. Bezeichnet man die ermittelten berichtigten
Prozente Brix der unverdünnten Lösung mit B und die ermittelten Polarisationsgrade mit P,
so berechnet sich der Quotient Q nach der Formel Q
100 P
B
Bei der Angabe des End
ergebnisses sind die Bruchteile auf volle Zehntel abzurunden, und zwar, wenn die zweite
Stelle nach dem Komma weniger als 5 beträgt, nach unten, anderenfalls nach oben.
Beispiel für die Feststellung des Quotienten. 223 g eines Zuckerablaufs
sind mit 223 g Wasser verdünnt worden. Die Brixsche Spindel zeigt 35,2 Prozent bei
21°; nach Tabelle 1 ist die berichtigte Prozentangabe 35,3, diese mit 2 vervielfältigt,
gibt 70,6. Die Polarisation des halben Normalgewiohts im 200 mm-Eohre sei 25,2 Grad,
daher beträgt die wirkliche Polarisation 25,2 x2 = 50,4 Grad. Der Quotient berechnet
sich hiernach auf —^ ^ ’ = 71,39 oder abgerundet 71,4.
Schlußbestimmung.
über die Untersuchung ist eine Befundsbescheinigung auszustellen, welche außer
einer genauen Bezeichnung der Probe folgende Angaben zu enthalten hat: das Ergebnis
der Prüfung auf Invertzuckergehalt, die abgelesenen Prozente Brix der verdünnten Lösung,
die Temperatur der Lösung, die berichtigten Prozente Brix nach der Vervielfältigung
mit 2, das Ergebnis der Polarisation für das ganze Normalgewicht (also die abgelesenen
Polarisationsgrade vervielfältigt mit 2 oder — bei Anwendung eines 100 mm-Rohres —
mit 4) und den Quotienten.