die Zeit war für solche öffentlichen Erörterungen günstig; die Berechnungen
gingen aber weit auseinander. Das Ende war, daß man
den Walfischfängern 1775 Prämien zugestand; nämlich seitens der
Staaten von Holland je 30 fl. für den Kopf der ausfahrenden Besatzung;
abgelehnt wurde das Gesuch um Befreiung von dem Ausfuhrzoll
für die Fangprodukte!). Wenn man bedenkt, daß auch
England schon seit dem 17. Jahrhundert seine Walfischfahrt durch
Prämien und Zölle auf Tran und Fischbein schützte, und andererseits
sieht, wie die hamburgische Grönlandsflotte Mitte des Jahrhunderts
39 Fahrzeuge zählte, ohne daß sie eine öffentliche Unterstützung
für die Fahrt oder einen Zollschutz für die Fischereiprodukte
genoß?), so war es immerhin erstaunlich, daß man in den Niederlanden
jetzt dem englischen Beispiel folgte. Genützt hat die Schutzpolitik
auch in diesem Falle nichts; im Gegenteil, schon 1778 sank
die Fahrt wieder. So lehnte man im gleichen Jahre den Antrag,
die Prämie auf 80 fl. zu erhöhen, ab.
Während des englischen Krieges erfolgte ein starker Verkauf
der Fahrzeuge ins Ausland, was unter gewissen Bedingungen bewilligt
wurde. Von 36 Schiffen, die 1780 nach der Straße Davis
fuhren, waren 1788 noch 9 übrig?). Der Verfall war auch durch
die Weiterzahlung der Prämien, die 1788 auf 12 Jahre verlängert
und von der Provinz Holland noch um eine Zulage vermehrt wurden,
nicht aufzuhalten. Der Verkauf nahm seinen Fortgang; ein Oldenburger
Reeder kaufte z. B. 1795 sechs holländische Grönlandfahrer‘*).
Zum Schluß sei noch der Austernfischerei gedacht. Seit 1620
zeigten sich an der Südküste der Insel Schouwen Austernbänke; in Zierikzee bestand
seitdem Austernhandel®). Schon 1632 werden Austern aus Amsterdam in der hamburgischen
Einfuhr erwähnt‘). Später holten die Hamburger sich ihre Austern von
Texel, wodurch die Preise dort meist anzogen’). Man bezog ferner in Holland Austern
aus England, brachte sie in Becken unter, die während jeder Flut mit frischem
Seewasser überspült wurden®).
2) Beaujon, S. 146.
2? Brinner, Grönlandfahrt, S. 237.
°) Bleaujon, S. 148; nach Wätjen, S. 290, waren es’ 10.
*‘) Sello, S. 30.
°) Müller, Wasserwesen, S. 389.
° Baasch, Hamburgs Seeschiffahrt, S. 414.
7) Nemnich, Tagebuch, III, S. 78,
®) Schon 1625 erhielten Holländer einen Oktroi auf die Korallenfischerei
an der Küste von Algier und Tunis (Elias, Het voorspel, I, 51).