Metadata: Neuere Zeit (Abt. 2)

686 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
In Brandenburg hatten diese Führer 1702 den ursprünglich 
pommerschen Titel der Landräte erhalten. Jetzt nun wurden 
diesen Führern, für die allmählich der Name Landrat allgemein 
durchgedrungen ist, vom Könige die Funktionen des Unter⸗ 
kommissars übertragen: Truppenverpflegung und bald auch 
Truppenführung, Steuerverteilung, Landespolizei. Und so 
wurden sie denn zur allgemeinen Verwaltungsbehörde des platten 
Landes; seit 1717 publizieren sie alle königlichen Gesetze und 
Verordnungen: sind, obwohl sie zumeist noch von den Ständen 
des Kreises vorgeschlagen werden, doch königliche Beamte: ver— 
einigen in gesunder Weise autonome und staatliche Wirksamkeit. 
In den Städten vollzog sich eine in gewisser Hinsicht 
analoge Entwicklung von anderer Seite her. Sie knüpfte an 
die Erhebung der Akzise an. Diese sollte schon nach einer 
Instruktion vom Jahre 1680 fur die brandenburgischen Städte 
rechnungsmäßig von besonderen kurfürstlichen Kommissaren ge— 
prüft werden. Als solche Kommissare wurden nun seit 
Friedrich Wilhelm J. durchgängig und ständig Beamte der 
Kriegskommissariatsverwaltung angestellt, und zwar erhielt jeder 
dieser Beamten (Steuerkommissare) eine Gruppe von sechs bis 
fünfzehn jährlich zweimal zu bereisenden Städten. Aber sehr 
bald wurden seine Pflichten weit über die anfängliche 
Rechnungsprüfung ausgedehnt. Er hatte nun überhaupt der 
„Städte Bestes“ zu fördern; er unterwarf die ganze städtische 
Verwaltung seiner Kontrolle und die Verfassung zum großen 
Teile seiner Willkür. Als echt absolutistischer Beamter griff 
er überall durch. Und unter ihm standen nun Polizeireiter, 
Fabrikinspektoren, Fabrikkommissarien, Bauinspektoren und 
andere Beamte mehr; sein Amt galt früh schon als be— 
sonders wichtig und wurde als günstiger Ausgangspunkt für 
die höhere Beamtenlaufbahn betrachtet. 
Mit alledem war ohne viel Aufhebens eine außer⸗ 
ordentliche Revolution vollzogen. Nicht bloß, daß jetzt die 
ursprünglich ständische Finanzverwaltung völlig über den 
Haufen geworfen und statt dessen eine staatliche Steuer— 
verwaltung entwickelt worden war: diese Steuerverwaltung,
	        
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