Object: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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fordert, so kann der Empfänger — im Falle der Verweigerung — entweder die 
schiedsrichterliche Kommission des Börsenvorstandes oder das ordentliche Gericht 
anrufen. 
Die Z a h l u n g des Kaufpreises zuzüglich der etwaigen Zinsen bis zum 
Kauftage erfolgt bei Ablieferung der verkauften Werte gegen quittierte 
Rechnung, die entweder den Vermerk „Stücke durch Effektenscheck Nr 
überwiesen" ff. S. 477) oder die Nummern der Effekten enchält. 
Die Effektenposten werden mit Rechnung, begleitet von einem Ver 
zeichnis, in dem die einzelnen Posten zusammengerechnet sind, an dem 
dem Verkaufstag folgenden Werktag bis 16 fSonnabends bis V2I5) Uhr 
beim Kassenverein eingeliefert. Sie sind mit einem Kreuzbande versehen, 
das den Namen des Empfängers, den Rechnungsbetrag und den Namen 
des Einlieferers enthält. Die Posten werden vom Kassenverein nach dem 
Namen der Empfänger geordnet und diesen am nächsten Vormittag mit 
einer addierten Aufstellung der Einzelbeträge ausgehändigt. Posten, die 
nicht in Ordnung gehen, müssen bis 13 Uhr an den Kassenverein zurück- 
geliefert werden, der sie dann dem Einlieferer zurückgibt und ihn für den 
Gegenwert belastet. Geschieht die Rücklieferung nicht bis zu dieser Zeit, 
so kann sich der Empfänger nur noch direkt an den Einlieferer halten. 
Eine Firma, die kein Konto beim Kassenverein besäße und an einem 
Tage an 75 Firmen Effekten zu liefern und von 60 Firmen Effekten zu 
bekommen hätte, würde zur Ablieferung der Effekten mindestens 5—6 
Boten benötigen. Sie würde ferner einen großen Kassenbestand für die 
von ihr abzunehmenden Posten halten müssen, da sie die Gelder, die sie 
einziehen läßt, erst mittags, wenn die Boten zurückgekehrt sind, zur Ver 
fügung hätte. Nimmt die Firma dagegen die Dienste des Kassenvereins 
in Anspruch, so benötigt sie zur Abwicklung dieser Geschäfte nur einen 
einzigen Boten für 1—2 Stunden, und sie braucht ferner nur für die 
Deckung eines zu ihren Lasten entstehenden Saldos Sorge zu tragen. 
Im Jahr 1936 wurden 1,43 Millionen Effektenposten und sonstige Rech" 
nungen im Gesamtbeträge von 3,6 Milliarden RM beim Kassenverein zur Ein 
ziehung eingeliefert. 
Eine weitere wesentliche Erleichterung für den Effektenverkehr der 
Banken untereinander bietet das vom Berliner Kassenverein eingerichtete 
Effekten-Giro-Depot; s. S. 317sf. 
1. Die weißen Schecks sind zur Abhebung von Wertpapieren in natuis 
bestimmt. Die Aushändigung erfolgt an jeden Vorzeiger des Schecks.
	        
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