fullscreen: Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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29. Mai 1843. Ablehnung der hannoverschen weitgehenden 
Propositionen. Hannover erklärt seine Bereitwilligkeit zur Erneuerung 
der Verträge von 1837 mit dem Zollverein. Hannoversche, braun 
schweigische und preufsische Staatsschrift 1844. 
1. Januar 1844. Aufnahme des braunschweigischen Harz- und 
Weserdistrikts in den Zollverein. 
8. November 1844. Zweite Denkschrift Duckwitz’s wegen des 
deutschen Handels- und Schiffahrtsbundes im Aufträge des bremischen 
Senats. 
April 1845. Denkschrift des preufsischen Handelsamts mit Er 
örterungen eines allgemeinen Handels- und Schiffahrtsbundes. 
14. April 1845. Vertrag Hannovers mit Bremen über Zoll 
verhältnisse, insbesondere wegen des Abfertigungsverfahrens. Er 
neuerung des Zollkartells. Errichtung eines steuervereinsländischen 
Zollamts am Bremer Bahnhof der Wunstorfer Bahn. 
16. Oktober 1845. Vertrag Hannovers mit Preufsen, Braun 
schweig und den übrigen Staaten des Zollvereins. Das Zollkartell 
wird erneuert. Hohnstein und Elbingerode bleiben beim Zollverein, 
wie im Vertrag vom 1. November 1837 und 17. Dezember 1841 
stipuliert. Dem Zollverein werden weiter angeschlossen das Amt 
Polle, die Stadt Bodenwerder, ein Teil des Amts Fallersleben, die 
Ortschaften Walle, Harxbüttel, Bechtsbüttel, Wendebrück; die Ort 
schaften Kroya und Zicherie, Kaiserswinkel Amts Knesebeck; 
die Ortschaften Ohrum, Dorstadt, Heiningen Amts Wöltingerode, die 
Ortschaften Kl. Lafferde und Lengede Amts Peine, der Brocken 
krug und Oderbrück auf dem Harz. Preufsen beläfst beim Steuer 
verein die rechts der Weser und Aue und die am linken Weserufer 
von Schlüsselburg bis zur Glasfabrik Gernheim belegenen Teile des 
Kreises Minden, das Dorf Würgassen, den nördlich der Lemförder 
Chaussee belegenen Teil des Dorfes Reiningen, wie in den Verträgen 
vom 1. November 1837 und 17. Dezember 1841 bestimmt. Braun 
schweig tritt dem Steuerverein bei; mit dem Amt Thedinghausen, 
den Enklaven Bodenburg nebst Oestrum, Oelsburg und Ostharingen, 
den in der Feldmark Goslar belegenen Enklaven, dem Kloster 
Frankenberg in Goslar; der einseitigen Okergemeinde und dem 
Auerhahn, den zum Amte Eschershausen gehörenden Ortschaften 
Bisperode, Bessingen und Harderode, den zum Amte Lutter a. Baren 
berge gehörenden Ortschaften Volkersheim und Schlewecke mit dem 
Gute Nienhagen, den Ortschaften Duttenstedt, Essinghausen und 
Meerdorf und dem braunschweigischen Anteil an Woltorf im 
Amte Vechelde, dem Wirtshause zur Rast bei Oelber am weifsen
	        
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