Full text: Finanzwissenschaft

VII. Abschnitt. Ausgaben für Unterricht, Bildungswesen, Wissenschaft, Kunst. 115 
des weiblichen Geschlechts; k) Wiederholungs- und hauswirtschaft- 
licher Unterricht für die Elementarklassen Absolvierte. In neuerer 
Zeit ist auch die Organisierung der Inspektion über das Bildungs- 
wesen und namentlich über das Elementar- und Mittelschulwesen 
(Inspektoren) mit größeren Ausgaben verbunden. Nach den hier 
zu erfüllenden Aufgaben sind namentlich folgende Zweige der Unter- 
richtsverwaltung zu unterscheiden: a) Erziehung; b) Unterricht; 
c) Wissenschaft; d) Kunst; e) Religion und Moral. In das Gebiet 
der Erziehung und des Unterrichts, der Moral und Religion gehört 
namentlich das elementare Unterrichtswesen. Nach dem Weltkriege 
sind die Anforderungen hier ganz besonders groß, da die Ver- 
wilderung der Jugend höchst betrübende und bedenkliche Zunahme 
erlitten hat. Bezüglich des Unterrichts sind namentlich folgende 
Richtungen zu unterscheiden: a) Elementarunterricht; b) Mittel- 
schulunterricht als Vorbereitung zu den höheren Stufen, Gymnasien, 
Realschulen und Realgymnasien; c) der hohe Unterricht (Hoch- 
schulen, Universitäten, Polytechniken usw.):; d) der Fachunterricht 
(Handels-, Industrie-, Landwirtschaftsschulen usw.); e) Kunstschulen 
(Konservatorien, Maler- und Bildhauerschulen usw.); f) die Stätten 
für allgemeine Bildung und den freien Unterricht (Universitätsaus- 
dehnung usw.). Außerdem hat die Neuzeit eine Reihe selbständiger 
Institute für den wissenschaftlichen Betrieb notwendig gemacht: 
Kliniken, Laboratorien, wissenschaftliche und Kunstsammlungen, 
Museen, Observatorien, Seminarien, Forschungsinstitute, wissen- 
schaftliche Ausstellungen usw. 
Auf dem Gebiete der Wissenschaft und der Kunst ist der 
Staat erst in zweiter Linie berufen, und vielleicht darf man sagen, 
befähigt, tätig zu sein und dann auch nach Möglichkeit nur durch 
materielle Beihilfe, ohne auf die Richtungen der Kunst und 
Wissenschaft Einfluß zu nehmen. Noch mehr als auf dem Gebiete 
des Unterrichts kommen für Kunst und Wissenschaft Verwaltungs- 
vereine in Betracht. Trotzdem sehen wir in allen Ländern, daß 
eine große Reihe von Einrichtungen für Kunst und Wissenschaft 
staatlich gegründet und erhalten werden: Museen, Akademien, La- 
boratorien, Sternwarten, Bibliotheken, Stipendien, Preise, wissen- 
schaftliche Expeditionen, Archive usw., von den gleichzeitig dem 
Unterricht dienenden Hochschulen aller Art ganz abgesehen. Außer- 
dem ist noch zu bemerken, daß fast jedem Ministerium wissenschaft- 
liche Anstalten angehören, dem landwirtschaftlichen, dem Handels- 
ministerium, dem Kriegsministerium, dem Justizministerium usw. 
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