höhtem Maße zur Störung des Arbeitsfriedens beitragen
würden.
Diese Maßnahme wurde noch dadurch begünstigt, daß
infolge der durch die Inflation oft sprunghaft steigenden
Entwertung der Löhne Lohnmehraufwendungen aufgebracht
werden konnten, die bei einem Zwang zu scharfer Kalku-
lation nicht möglich gewesen wären !). Überhaupt kam es
infolge Unmöglichkeit oder Fehlens scharfer Kalkulation
während der Inflationszeit nicht zu jener Rationalisierung
der Produktion, die durch Einsparung von Arbeitern die
Mehrbelastung aus der Arbeitszeitverkürzung auszugleichen
suchte, wie vor allem Brentano in seiner Studie „Über
das Verhältnis von Arbeitslohn und Arbeitszeit zur Arbeits-
leistung“ ?) dargelegt hat. Freilich fehlte auch der zweite
Beweggrund, den Brentano neben der Verkürzung der
Arbeitszeit als „Anlaß und Voraussetzung einer Steigerung
der Produktivität durch verbesserte Technik“*) aufgestellt
hatte, die höheren Arbeitslöhne, deren Wirkung in dieser
Richtung durch die Inflation aufgehoben wurde.
Auch in der Königs- und Laurahütte in Oberschlesien,
„die für ihre Feuerarbeiter schon 1884 die Achtstunden-
Schicht kennt“, wurden „statt 29 Arbeiter 1913 jetzt (d. h.
1921, der Verf.) 36 Arbeiter in 24 Stunden an einem Hoch-
ofen beschäftigt“ *); das ergäbe eine Erhöhung der Beleg-
Schaftsziffer um rund 24°%,, die besonders deutlich zeigt,
wie eine Steigerung der Belegschaft in der Nachkriegszeit
auch ohne Veränderung der Arbeitszeit vor sich ging.
') Ein Beispiel dafür wird unten S. 78 gebracht.
?) 2. Aufl., Leipzig 1893, S. 36 ff.
3) a. a. O. S. 86.
*) Wolff, Der Achtstundentag, seine Vorgeschichte und die Erfah-
rungen mit seiner Einführung in Deutschland unter besonderer Berück-
sichtigung von Schlesien, Breslau 1921, S. 49.
Schriften der Gesellschaft für Soziale Reform. Heft 79.
33
9