Full text : Kritische Studien zum wirtschaftlichen Problem des Zwei- und Dreischichtensystems in Hochofenbetrieben

Mit dem Hinweis auf den Arbeitswillen wie auf
den Ermüdungs-und Ernährungszustand, die beiden
 anderen Arbeitsbedingungen, die nach Lipmann eine
Intensivierung der arbeitsstündlichen Produktion gestatten,
ist die Richtung angedeutet, in der zur technisch vernünftigen
 Gestaltung des Betriebes die Rationalisierung der
Betriebsführung als notwendige Ergänzung treten muß *).
„Letzten Endes erst die Betriebsführung, also wie ein Betrieb
 verwaltet und wie in ihm gearbeitet wird, das entscheidet
 endgültig über seinen Erfolg, erfaßlich in seiner
Ertriebswucht“ ?. „Gute Verwaltung, tüchtiger Arbeitsvollzug
 bringen oft aus einem minder rational gestalteten
Betriebe mehr heraus, als selbst bei annähernd „optimaler“
Gestaltung eines Betriebes zu erreichen ist, sofern dieser
schlecht verwaltet wird und mit untüchtiger Belegschaft
arbeiten soll“ ?). Die Rationalisierung dieser beiden Komponenten
 der Betriebsführung hat zu erfolgen „im Zeichen
der Höchstleistung“, soll „ein höchstes an Leistungswucht,
der Verwaltung zugleich und des Arbeitsvollzuges“ erreicht
werden?). Um diesen Gedanken der Höchstleistung in die
Tat umzusetzen, bedarf es der bedingungslosen Einschaltung
des „Arbeitseifers“, da nur bei „völliger Hingabe an die
Arbeitsaufgabe“?) die Höchstleistung erzielt werden kann.
Zum Grundwesen dieser Art der Betriebsführung gehört
es, „die Ansprüche an den Arbeiter nicht höher zu steigern,
als er ihnen dauernd und ohne Gefährdung der Leistungsfähigkeit
 und «Gesundheit gewachsen bleibt“ *). Auf die
Zusammenhänge von Arbeitsleistung und Arbeitswillen
1) Die technisch vernünftige Gestaltung des Betriebes hat es
mit der Rationalisierung der Produktion zu tun im Gegensatz zur Betriebsführung,
 die sich mit dem Arbeitsvollzug und der Verwaltung
des Betriebes befaßt. |
?) v. Gottl-Ottlilienfeld, Wirtschaft und Technik, S. 135.
%) v. Gottl-Ottlilienfeld, ebenda, S. 136.
4\ v (Sottl-Ottlilienfeld._ ebenda, S. 139.

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