—— 604 _—
Im allgemeinen gilt wohl, daß hohe Ertriebswucht der
Betriebe umschlägt, in hohe Ertragswucht der Unternehmung,
aber ihre Grenzen findet die Steigerung der Rationalität
zur Erhöhung der Ertriebswucht doch daran, daß sie sich
„noch vertragen“ muß mit der „Kapitalkraft“ der Unter-
nehmung, „mit den Verhältnissen ihres inneren Aufbaues“,
ihrer Lage, „ihres Absatzes“ usw.... Bei unserem Unter-
suchungsobjekt handelt es sich um einen einzelnen Betrieb
innerhalb einer Unternehmung. „Von der Rentabilität des
Einzelbetriebes ... kann man nur in einem rechnungs-
mäßigen Sinne sprechen“, und zwar besteht sie in dem
Grade, „als der spezifische Aufwand des Betriebes, wenn
man ihn auf dem Fuße -der Einkaufspreise veranschlagt,
zurückbleibt hinter dem Verkaufspreise des Produktes.
Soweit sich hier eine Restgröße ergibt, stellt sie den rech-
nungsmäßigen Gewinn des Betriebes dar. Im Ausmaß
dieses Gewinnes läßt sich die Rentabilität der Unternehmung
dem einzelnen Betriebe zurechnen“.
In unserem Falle geht die Fragestellung also dahin,
wie sich der rechnungsmäßige Gewinn des Hochofenbetriebes
unter dem Zweischichtensystem und unter dem Drei-
schichtensystem gestellt hat, und zwar unter besonderer
Berücksichtigung der Einwirkung, die der Lohnaufwand
bei Veränderung der Arbeitszeit auf die Gestaltung des
rechnungsmäßigen Gewinnes genommen hat bzw. nehmen
kann. Diese rechnungsmäßige Darstellung der Rentabilität
des Betriebes ist nur möglich bei Verrechenbarkeit aller
Aufwände beim Produzieren, z. B. an Arbeitsmengen,
Material usw. Zur Tatsache wird die Verrechenbarkeit
„inmitten der heutigen Wirtschatt so, daß man alle Auf-
wände... als Preisgrößen veranschlagt“ !), die „daraufhin
einheitlich Kosten, „Geldsummen“ ?) werden“, die man als
die sog. Selbstkosten zusammenfaßt.
’) v. Gottl-Ottlilienfeld, Wirtschaft und Technik, S. 19.
?) v. Gottl-Ottlilienfeld, ebenda, S. 18.