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Würde sich die Staatsverwaltung entschließen, jene Be
stimmung des Gesetzes in Ausführung zu bringen, so würden
sich wohl Private, Vereine, insbesondere aber Communen
weit leichter zur Errichtung und Erhaltung solcher Besse
rungsanstalten bereit finden lassen, als bisher, da sie der
Sorgen, die nöthige Zahl von Zöglingen zu finden, wohl
überhoben wären.
Leben gerufen und am 1. September 1883 in dem der Prager Stadt
gemeinde gehörigen Schlosse zu Lieben bei Prag eröffnet; sie wird von
der Gemeinde erhalten und bezieht vom Lande eine Subvention von
5000 Gulden.
Aufnahme finden in der Anstalt verwahrloste Knaben, bei
welchen die Hoffnung auf eine Besserung durch häusliche Zucht bereits
ausgeschlossen werden muss. Zu Ende des Jahres 1892 betrug der
Stand der Zöglinge 52. Durch eine mit dem Öffentlichkeitsrechte aus
gestattete Volksschule der Anstalt und vier Werkstätten (Schneider,
Schuhmacher, Tischler und Bürstenverfertiger) wird für den Schul- und
gewerblichen Unterricht der Zöglinge gesorgt, von welchen 16 im schul
pflichtigen Alter bis zu 14 Jahren und 36 im Alter zwischen 14 und
18 Jahren standen. Der gesammte Aufwand betrug im Jahre 1892
15826 Gulden, zu welchen das Land, wie bereits erwähnt, einen Bei
trag von 5000 Gulden, die Stadtgemeinde Prag einen solchen von
6858 Gulden leistet; einen Beitrag von 2063 Gulden leisteten die An
gehörigen einzelner in der Anstalt unterbrachter Zöglinge.
Eine zweite Privatbesserungsanstalt ist die vom Bezirke Kön.
Weinberge im Jahre 1887 errichtete Bezirkserziehungsanstalt;
sie ist statutarisch zur Aufnahme von Kindern zwischen dem 6. und
14. Jahre bestimmt, welche
a) eine strafgesetzlich verpönte Handlung begangen haben,
b) betteln oder vagieren,
c) wegen der Gefahr der durch sie zu befürchtenden Verderbnis
aus der Schule verwiesen wurden.
Der Begriff der „argen" Verwahrlosung erscheint in diesen statu
tarischen Ausnahmebestimmungen außer allen Zweifel gestellt.
Die Zahl der im Jahre 1892 Unterbrachten betrug 20, von denen
die Mehrzahl dem Bezirke, die geringere Zahl aus dem anderweitigen
Gebiete des Königreiches Böhmen der Anstalt übergeben wurde.
Die Anstalt ist in einer vom Bezirke käuflich übernommenen Villa
sammt Garten unterbracht und hat eine mit dem Öffentlichkeitsrechte
ausgestattete Volksschule; in der freien Zeit finden die Knaben im
Garten Beschäftigung. Der Gesammtaufwand für das Jahr 1893 be
trug ca. 9000 Gulden. Zur Deckung derselben trägt das Land einen
Betrag von 3000 Gulden bei; der Bezirk verwendete auf die Erhaltung
6000 Gulden und wenn die Amortisierung des Kapitals in Abzug ge
bracht wird nur ca. 4000 Gulden.