Edo Fimmen. 189
daß in der Mehrzahl der Fälle (69%) nur zwei Ruhetage im Monat gegeben
werden. Der nächstgrößte Teil -— 7°, — gibt drei Ruhetage, 4°, geben
einen und 61/,% geben keinen Tag frei.
Ich weiß nicht, ob Sie sich an die Washingtoner Konferenz im Jahre 1919
erinnern. Nach dem Krieg riefen die verschiedenen Regierungen zu einer inter-
nationalen Konferenz in Washington auf mit dem Bewußtsein, daß, wenn sie
nicht auf dem einen oder anderen Wege bereit seien, den Arbeitern gewisser
Länder Zugeständnisse zu machen, sie dem Beispiel der russischen Arbeiter
folgen könnten. Sie dachten, daß sie durch den Achtstundentag, wenigstens
auf dem Papier, die Forderungen der Arbeiter einiger Orte befriedigen
könnten und sie so verhindern würden, dem Beispiel der russischen Revolution
zu folgen. Es gelang ihnen; wie schon oft wurden die Arbeiter eingeschläfert
und glaubten, daß die Versprechungen der ausbeutenden Klassen gehalten
würden. Sie bekamen den Achtstundentag auf dem Papier. Was geschieht
bezüglich dieses Achtstundentages in den verschiedenen Ländern? Wir alle
wissen, daß keine gesetzlichen Ratifizierungen der Washingtoner Konvention
vorgenommen wurden, und nur in jenen Ländern, in denen es den Arbeitern
gelang, durch ihre eigene Kraft die Ausbeutung zu besiegen und sie zu zwingen,
den Achtstundentag anzuerkennen, und in denen sie stark genug waren, ihn zu
verteidigen, besteht er jetzt noch. Trotz aller Versprechungen ist der Acht-
stundentag in allen andern Ländern nicht beibehalten worden. In Washington
machten die imperialistischen Regierungen bei ihren Versprechungen des
Achtstundentages jedoch eine Ausnahme für koloniale Länder und auch für
China, unter dem Vorwand, daß diese Länder nicht genügend industriell ent-
wickelt seien und alle Arten von Schwierigkeiten als Entschuldigungen von
den Ausbeutern gebraucht werden könnten, und man daher den Achtstunden-
tag nicht festsetzen könne. Sie sehen nun, Genossen, das Resultat — 10 Stun-
den, ır Stunden, 14 Stunden werden täglich ohne irgendwelche Ruhetage
den ganzen Monat in den meisten Fällen gearbeitet und in einigen Fällen mit
einem oder zwei Ruhetagen. Dies sind die Folgen von Washington, wo die
weißen Arbeiter nicht für die farbigen eingestanden sind.
Dann besteht noch die Frage der vom Gesetz festgelegten Altersgrenze.
In verschiedenen Teilen Europas gibt es Bestimmungen und Gesetze, die den
Arbeitgebern verbieten und sie daran hindern, Kinder in Fabriken zu be-
schäftigen, wenn sie ein gewisses Alter noch nicht erreicht haben, 12, 13 oder
14 Jahre, je nachdem.
In China lauten die provisorischen Bestimmungen, daß Knaben unter
10 und Mädchen unter 12 Jahren nicht in die Fabriken gehen dürfen. In der
Praxis aber gehen die Kinder beiderlei Geschlechts dann zur Arbeit, sobald
ein Unternehmer gewillt ist, sie anzustellen. In Indien ist das gesetzmäßig
festgelegte Alter für Arbeitsbeginn 12 Jahre, in Japan war das gesetzmäßige
Alter bis 1926 12 Jahre, mit einigen Ausnahmen, in denen die Beschäftigung