Full text: Grundriß des deutschen Zollrechts

Wo Binnenseen und Flüsse die Reichsgrenze 
bilden, sind die jeweiligen Vereinbarungen mit den Nachbar- 
staaten maßgebend, die die durchweg verschiedenen örtlichen 
Verhältnisse berücksichtigen. 
Weitere, erheblich wichtigere Ausnahmen von dem 
Grundsatze, daß Reichsgrenze und Zollinie gemeinsam ver- 
laufen, werden durch gesssetzgeberische Einzelakte herbeigeführt, 
indem bestimmte Gebietsteile des Reiches aus dem Zollgebiet 
ausgeschlossen oder ausländische Gebietsteile mit in das Zoll- 
gebiet eingeschlossen werden. Die Gebiete der ersten Art, die 
nach dem politischen Auslande hin von der Reichsgrenze und 
nach dem freien Inlande hin von der Zollgrenze umschlossen 
werden, heißen ,„Jollansschlüssse“’, die der zweiten Art da- 
gegen, bei denen umgekehrt die Zollgrenze durch politisches 
Ausland läuft, „Zollanschlüsse“". 
Die Zollansschlüss se haben, nachdem seit dem 
Versailler Vertrag der Zollanschluß Curemburgs aufgehoben 
ist, nur geringe Bedeutung. Lediglich zwei kleine österreichische 
Gemeinden, Jungholz und Mittelberg, die in tief in deutsches 
Gebiet einschneidenden Tälern liegen, sind noch dem Zollgebiet 
angeschlossen, um die Zollaufsicht zu vereinfachen, die ohne den 
Anschluß an der eine tiefe Bucht bildenden Reichsgrenze ent- 
lang mit unverhältnismäßigem Aufwand von Beamten durch- 
geführt werden müßte, jetzt aber nur auf der kurzen, die Bucht 
abschneidenden Linie nötig ist. 
Derartige rein geographische, also sich aus der Eigenart 
der Örtlichkeit ergebende Gründe können auch für die Bildung 
eines Zoll au s s< lu ss e 5 maßgebend sein, wie dies für 
den Ausschluß Helgolands und einer Anzahl badischer, an der 
schweizerischen Grenze gelegenen Gemeinden aus dem Zoll- 
gebiet der Fall gewesen ist. Bei der Einrichtung der wirt- 
schaftlich viel wichtigeren Zollausschlüsse in verschiedenen 
deutschen Seehäfen dagegen ist der Gesetzgeber von Erwägun- 
gen anderer Art ausgegangen, die im gröbsten Umriß tier 
angedeutet sein sollen. Die Bedeutung eines Seehafens steht 
und fällt mit der Anzahl der dort anlaufenden Handelsschiffe 
und dem Umfange des Ein- und Ausfuhrhandels, den sie ver- 
mitteln. Da nun jede Zollschranke mehr oder weniger handels- 
hemmend wirkt, wie dies die Geschichte gerade des deutschen 
Zollwesens eindringlich lehrt, so wird sich die Handelsschiff- 
fahrt dorthin ziehen, wo sich die Möglichkeit bietet, bei mög- 
lichst geringer Störung durch Zollförmlichkeiten und ohne so- 
Df
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.