Die im Hauptteil der Denkschrift vorgeschlagene und erläuter-
te Internationale Konvention zum gegenseitigen Schutz privater
Vermögensrechte im Ausland stellt einen Versuch dar, unklares
Völkerrecht zu präzisieren und ungenügendes Völkerrecht zu ver-
bessern, Durch den Abschluss einer solchen Konvention soll auf
reziproker Grundlage der Grundsatz der Unverletzlichkeit des
Privateigentums und sonstiger privater Rechte neu belebt und
Jamit ein wesentlicher Beitrag zur Wiederherstellung des inter-
nationalen Vertrauens im Geschäftsverkehr geleistet werden -—-
zum Nutzen der Kapitalempfänger ebenso wie der Kapitalgeber,