Full text: Internationale Konvention zum gegenseitigen Schutz privater Vermögensrechte im Ausland

Die im Hauptteil der Denkschrift vorgeschlagene und erläuter- 
te Internationale Konvention zum gegenseitigen Schutz privater 
Vermögensrechte im Ausland stellt einen Versuch dar, unklares 
Völkerrecht zu präzisieren und ungenügendes Völkerrecht zu ver- 
bessern, Durch den Abschluss einer solchen Konvention soll auf 
reziproker Grundlage der Grundsatz der Unverletzlichkeit des 
Privateigentums und sonstiger privater Rechte neu belebt und 
Jamit ein wesentlicher Beitrag zur Wiederherstellung des inter- 
nationalen Vertrauens im Geschäftsverkehr geleistet werden -—- 
zum Nutzen der Kapitalempfänger ebenso wie der Kapitalgeber,
	        
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