Unabänderlichkeit («lex in perpetuum valitura») hervor.
In Übereinstimmung mit dem Oktober-Diplom gebraucht
Graf Stürgkh 1 die Worte «endgültig und unabänderlich».
Pragmatisches ist fundamentales gleich unwandelbares Recht.
Ein für die historische Betrachtungsweise nicht existierendes,
undenkbares Recht. Die 1703 auf Frauen ausgedehnte
Primogeniturfolge ist, so führt Turba aus, durch die Ver
öffentlichung von 1713 zu einer Pragmatischen Sanktion
geworden. Die in vim legis et Sanctionis Pragmaticae er
klärte und stabilierte Sukzessionsordnung [so im Heirats
vertrag vom 10. August 1719]. Ebenso wird die Renunziation
Maria Josephas von 1719 als eine Pragmatische Sanktion
bezeichnet. Auch sie ist ein Teil der Pragmatischen Sanktion
im Sinne der von Karl VI. gemeinten Thronfolgeordnung 2 .
In diesem Sinne ist Pragmatische Sanktion der gesamte
Rechtszustand des Erzhauses über die Thronfolge, einschließ
lich die Gewohnheit; ein Komplex autonomer Anordnungen
des Erzhauses von 1621 bis einschließlich 1719. Die Zu
stimmungen der Landtage sind ein sowohl formelles wie für
die Zukunft materiell wichtiges, schon in Spanien immer an
gewandtes Bekräftigungsmittel. Das Gesetz des Monarchen
(1 passiert» den Landtag, es wird dadurch auf ihm «solem-
nisiert», promulgiert, den Gesetzen inkorporiert, durch das
Land deklarativ zur Kenntnis genommen, seine Befolgung
durch das Land verbürgt, registriert [in einer besonderen
Ausfertigung hinterlegt] und eventuell auch intabuliert. Die
oben erwähnte Festschrift, ein bleibendes, sowohl wissen
schaftliches wie patriotisches Verdienst des österreichischen
Premiers und Ivan Zolgers, die bisher reifste Arbeit
Gustav Turbas, an der auch sein Bruder Richard Turba
großen Anteil hat, enthält die erste, nach den Originaltexten
hergestellte Sammlung der zur Pragmatischen Sanktion
gehörenden Urkunden.
Die einschlägigen ungarischen Gesetzartikel aus 1723
werden häufig als «ungarische Pragmatische Sanktion»
1 Festschrift, S. III.
2 Verfassungswandlungen, S. 10 f.