Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

AbfendersS, auch das Zolamt anzugeben, in dem die Ware 
verzollt werden foll, D. bh. alfo, das Zollamt Stambul, das 
Bollamt Salata oder das Zollamt Heidar-Pafcha. 
Au muß auf den Originalmanifeiten der Ver- 
[hiffungshäfen bei jedem Packjftück daz Zollamt vermerkt 
werden, bei dem die Ware verzollt werden fol. 
Seite 61: 1. d. S. S.R. 
zu „Fradhtvorfchriften‘: 
m Verkehr durch Polen ift ein deutfch-polnifch-ruffifcher 
VBordruck zu verwenden. Die Deklaration des Interefles 
an der Lieferung it nicht zuaelaiien. 
Seite 68: Muiftralien. 
Berpadungsvorfchriften: 
Die Einfuhr von Gütern aus Europa ift verboten, wenn 
hei der Verpackung Heu, Stroh oder Häckfel zur VBerwen- 
dung gelangt, das nicht nach den Beftimmungen der auftra 
lifchen Regierung desinfiziert worden ft. 
le Fakturen müffen auf der VBorderfeite (Nakturen 
jeite) eine Erklärung über die Art des verwendeten Ver: 
pyadungsmaterialz enthalten. Diefe ErfNärung fol in eng: 
Äiider Sprache abgefagt fein und wie folgt Lauten: 
„I hereby certify that the material used as packing for 
the goods an this invoice is...“ (woodwool, seaweed etc.) 
Diefe Erklärung muß volgültig unterfchrieben fein. 
Hals außer der gewöhnlichen Erportkijte, dem warmer 
dihten Innenfhug (Zink,Blech, Delpapier ufw.) und dem 
inneren Warenbehälter (KartonZ uf.) Xeinerlei Ver: 
padungSmaterial gebraucht worden it, {jo muß auf der 
Borderfeite (Fakturenfeite) folgende ESrilärung in enalifcher 
Sprache abgegeben werden, welche ebenfalls firmalltiq zu 
unter[Ohreiben ft: E 
„No pack in material of any kind is used for the goods 
an this invoice‘ 
Seite 70: Bolivien. 
Ronfukatsfakturen: . 
Sm zweiten Abfag it zu reichen in Zeile 8: „in U. S. A. 
Dollarmährung“. — Zu ergänzen iftz Die Fakturierung 
hat in der Währung des VBerfchiffungslande3 zu erfolgen. 
Alle Waren, die über deutfche Häfen verfchifft werden, find 
daher in KHeichsmark zu fakturieren. Dagegen kann die 
Wertangabe nicht in Keichsmark erfolgen, wenn deutiche 
Waren über ausländifhe Häfen verfchifft werden. Bei 
Verfehiffungen über Kotterdam muß vielmehr in Hollän- 
Ddifchen Gulden fakturiert werben, da füır die bon ben 
bolivianifchen Konfulen in holändifhen Häfen befcheinig- 
ten Konfulatäfakturen die Berechnung der Gebühren in 
der Landeswährung — alfo in holländiicher -— Au er 
Iolaen bat. 
Seite 74: Chile. 
Die VBorfehriften unter „Muiter in Briefen“ erhalten jolaen- 
jen Wortlaut: 
ZuNpflichtige Brieffendungen: 
ah Chile {ft zolwlpfiichtiger Inhalt in MWertbriefen, in ge- 
möhnlidhen und in eingefdhriebenen Briefen zuläffig. Die 
Sendungen müffen mit dem grünen Zollzettel beflebt 
werden. IJeder Sendung tft eine ZolinhaltserNärung und 
eine fonfulariich bealaubinate Rechnung beizufügen. 
Seite 82: Guatemala. 
3u „zollpflichtige Briefe“: 
zur dieje Sendungen {ft die Konfulatzgebühr zu entrichten, 
ferner ift eine HandelSfaktura erforderlich. Siebe Wolt- 
fendunaen. 
Seite 83: Haiti, 
Die VorfeHriften unter „Voltbakete“ erhalten folgenden 
Wortlaut: 
Boitpatete: 
Konfulatsfakturen find nicht erforderlich, dagegen find den 
Sendungen Urfprungszeugniffe beizufügen, wenn Zoll- 
ermäßigunag auf Srund der Meiftbeqünitiaung beanfprucht 
YDirD. 
Seite 84: Honduras. 
zu „KXonfulatSfakturen“: 
Bei der Ausfertigung von Konfulatsfakturen find folgende 
neue Beitimmungen zu beachten: 
L. Für jede Marke {ft eine Faktura getrennt aufzumachen. 
Much wenn verfchtedene Marten an einen Empfänger 
vDder Spediteur verladen werden. 
2, Sakturen, welche mit Bleiftift gefchrieben, in welchen 
etwa geändert oder rtadiert ft, oder Falkturen, welche 
zwifhen den vorgedrucdten LYinien gefOrieben find, 
werben nicht angenommen. 
5. Honfulatsfatturen find fpätejftenz 3 Tage nach Dampfer- 
abgang einzureichen. , 
Die zu der Kofulatsfaktura gehörende HandelSfaktura 
muß in Ibanticder Sprache aufgemacht werden.
	        
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