AbfendersS, auch das Zolamt anzugeben, in dem die Ware
verzollt werden foll, D. bh. alfo, das Zollamt Stambul, das
Bollamt Salata oder das Zollamt Heidar-Pafcha.
Au muß auf den Originalmanifeiten der Ver-
[hiffungshäfen bei jedem Packjftück daz Zollamt vermerkt
werden, bei dem die Ware verzollt werden fol.
Seite 61: 1. d. S. S.R.
zu „Fradhtvorfchriften‘:
m Verkehr durch Polen ift ein deutfch-polnifch-ruffifcher
VBordruck zu verwenden. Die Deklaration des Interefles
an der Lieferung it nicht zuaelaiien.
Seite 68: Muiftralien.
Berpadungsvorfchriften:
Die Einfuhr von Gütern aus Europa ift verboten, wenn
hei der Verpackung Heu, Stroh oder Häckfel zur VBerwen-
dung gelangt, das nicht nach den Beftimmungen der auftra
lifchen Regierung desinfiziert worden ft.
le Fakturen müffen auf der VBorderfeite (Nakturen
jeite) eine Erklärung über die Art des verwendeten Ver:
pyadungsmaterialz enthalten. Diefe ErfNärung fol in eng:
Äiider Sprache abgefagt fein und wie folgt Lauten:
„I hereby certify that the material used as packing for
the goods an this invoice is...“ (woodwool, seaweed etc.)
Diefe Erklärung muß volgültig unterfchrieben fein.
Hals außer der gewöhnlichen Erportkijte, dem warmer
dihten Innenfhug (Zink,Blech, Delpapier ufw.) und dem
inneren Warenbehälter (KartonZ uf.) Xeinerlei Ver:
padungSmaterial gebraucht worden it, {jo muß auf der
Borderfeite (Fakturenfeite) folgende ESrilärung in enalifcher
Sprache abgegeben werden, welche ebenfalls firmalltiq zu
unter[Ohreiben ft: E
„No pack in material of any kind is used for the goods
an this invoice‘
Seite 70: Bolivien.
Ronfukatsfakturen: .
Sm zweiten Abfag it zu reichen in Zeile 8: „in U. S. A.
Dollarmährung“. — Zu ergänzen iftz Die Fakturierung
hat in der Währung des VBerfchiffungslande3 zu erfolgen.
Alle Waren, die über deutfche Häfen verfchifft werden, find
daher in KHeichsmark zu fakturieren. Dagegen kann die
Wertangabe nicht in Keichsmark erfolgen, wenn deutiche
Waren über ausländifhe Häfen verfchifft werden. Bei
Verfehiffungen über Kotterdam muß vielmehr in Hollän-
Ddifchen Gulden fakturiert werben, da füır die bon ben
bolivianifchen Konfulen in holändifhen Häfen befcheinig-
ten Konfulatäfakturen die Berechnung der Gebühren in
der Landeswährung — alfo in holländiicher -— Au er
Iolaen bat.
Seite 74: Chile.
Die VBorfehriften unter „Muiter in Briefen“ erhalten jolaen-
jen Wortlaut:
ZuNpflichtige Brieffendungen:
ah Chile {ft zolwlpfiichtiger Inhalt in MWertbriefen, in ge-
möhnlidhen und in eingefdhriebenen Briefen zuläffig. Die
Sendungen müffen mit dem grünen Zollzettel beflebt
werden. IJeder Sendung tft eine ZolinhaltserNärung und
eine fonfulariich bealaubinate Rechnung beizufügen.
Seite 82: Guatemala.
3u „zollpflichtige Briefe“:
zur dieje Sendungen {ft die Konfulatzgebühr zu entrichten,
ferner ift eine HandelSfaktura erforderlich. Siebe Wolt-
fendunaen.
Seite 83: Haiti,
Die VorfeHriften unter „Voltbakete“ erhalten folgenden
Wortlaut:
Boitpatete:
Konfulatsfakturen find nicht erforderlich, dagegen find den
Sendungen Urfprungszeugniffe beizufügen, wenn Zoll-
ermäßigunag auf Srund der Meiftbeqünitiaung beanfprucht
YDirD.
Seite 84: Honduras.
zu „KXonfulatSfakturen“:
Bei der Ausfertigung von Konfulatsfakturen find folgende
neue Beitimmungen zu beachten:
L. Für jede Marke {ft eine Faktura getrennt aufzumachen.
Much wenn verfchtedene Marten an einen Empfänger
vDder Spediteur verladen werden.
2, Sakturen, welche mit Bleiftift gefchrieben, in welchen
etwa geändert oder rtadiert ft, oder Falkturen, welche
zwifhen den vorgedrucdten LYinien gefOrieben find,
werben nicht angenommen.
5. Honfulatsfatturen find fpätejftenz 3 Tage nach Dampfer-
abgang einzureichen. ,
Die zu der Kofulatsfaktura gehörende HandelSfaktura
muß in Ibanticder Sprache aufgemacht werden.