3, Auflage 1920
Die Bilanz als Grundlage
der Besteuerung
Zwei Vorlesungen, gehalten am 13. und 15 Dezember 1919 in der
Universität zu Berlin, in dem auf Veranlassung des Reichsfinanz
ministeriums von der Vereinigung für staatswissenschaftliche Fortbildung
veranstalteten Lehrgänge zur Ausbildung von Finanzbeamten.
Dritte durchgesehene und ergänzte Auflage
von Rechtsanwalt Dr. Richard Nosendorff, Berlin
Preis: 3 Mark
Die Vorlesungen sind dem einfachsten Verständnisse angepaßt, gleich
zeitig bieten sie aber auf wissenschaftlicher Grundlage unter Ver
wertung der Rechtsprechung in knappester Form eine erschöpfende
Darstellung des bilanziellen Steuerrechts sowohl der Einzelpersonen als
auch der Erwerbsgesellschaften.
Das Körperschaftssteuergesetz
vom 30. März 1920
Für den praktischen Gebrauch erläuterte Handausgabe
von Rechtsanwalt Dr. Richard Rosendorff, Berlin
Preis: Etwa 10,- M. bis 12,- M.
(Ginc entsprechende Preisänderung muffe» wir uns vorbehalten, da es zurzeit nicht möglich
ist, vor endgültiger Fertigstellung des Werkes, den Preis ganz genau zu bestimmen.)
Unentbehrlich für alle Erwerbsgesellschaften,
Stiftungen und sonstiges juristische Personen 1
Das neue Körperschaftssteuergesetz, dem erstmalig bereits das Einkommen
des nach dem 31 März 1919 abgelaufenen Geschäftsjahres unterliegt, stellt
die Einkoinmenbesteuerung der Aktiengesellschaften, Kommanditgesell
schaften auf Aktien, Berggewerkschaften, Gesellschaften mit be
schränkter Haftung, Genossenschaften, sowie der sonstigen juristischen
Personen des öffentlichen und bürgerlichen Rechts, Anstalten, Stif
tungen und anderer Zweckvermögen auf eine völlig neue Grundlage.
Die dreijährige Durchschnittsberechnung und der 3 '/Zprozentige steuerfreie
Abzug fallen weg, die zur Deckung von Unterbilanzen eingestellten
Beträge dürfen bet allen Erwerbsgesellschaften abgezogen werden, Zu
wendungen an Unterstützungs- und Pensionskaffen des Betriebs sind
nur steuerfrei, wenn die dauernde Verwendung für die Zwecke der Kaffen
gesichert ist, für die Höhe der Steuer der Gesellschaften ist nicht mehr
der absolute Betrag der Ueberschüfle maßgebend, sondern es kommt darauf
an, was in Reserve gestellt wird, welche Beträge ausgeschüttet werden usw.
Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin E2
Fachbuchhandlung für Steuerliteratur