thumbs: Steuerersparung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung

3, Auflage 1920 
Die Bilanz als Grundlage 
der Besteuerung 
Zwei Vorlesungen, gehalten am 13. und 15 Dezember 1919 in der 
Universität zu Berlin, in dem auf Veranlassung des Reichsfinanz 
ministeriums von der Vereinigung für staatswissenschaftliche Fortbildung 
veranstalteten Lehrgänge zur Ausbildung von Finanzbeamten. 
Dritte durchgesehene und ergänzte Auflage 
von Rechtsanwalt Dr. Richard Nosendorff, Berlin 
Preis: 3 Mark 
Die Vorlesungen sind dem einfachsten Verständnisse angepaßt, gleich 
zeitig bieten sie aber auf wissenschaftlicher Grundlage unter Ver 
wertung der Rechtsprechung in knappester Form eine erschöpfende 
Darstellung des bilanziellen Steuerrechts sowohl der Einzelpersonen als 
auch der Erwerbsgesellschaften. 
Das Körperschaftssteuergesetz 
vom 30. März 1920 
Für den praktischen Gebrauch erläuterte Handausgabe 
von Rechtsanwalt Dr. Richard Rosendorff, Berlin 
Preis: Etwa 10,- M. bis 12,- M. 
(Ginc entsprechende Preisänderung muffe» wir uns vorbehalten, da es zurzeit nicht möglich 
ist, vor endgültiger Fertigstellung des Werkes, den Preis ganz genau zu bestimmen.) 
Unentbehrlich für alle Erwerbsgesellschaften, 
Stiftungen und sonstiges juristische Personen 1 
Das neue Körperschaftssteuergesetz, dem erstmalig bereits das Einkommen 
des nach dem 31 März 1919 abgelaufenen Geschäftsjahres unterliegt, stellt 
die Einkoinmenbesteuerung der Aktiengesellschaften, Kommanditgesell 
schaften auf Aktien, Berggewerkschaften, Gesellschaften mit be 
schränkter Haftung, Genossenschaften, sowie der sonstigen juristischen 
Personen des öffentlichen und bürgerlichen Rechts, Anstalten, Stif 
tungen und anderer Zweckvermögen auf eine völlig neue Grundlage. 
Die dreijährige Durchschnittsberechnung und der 3 '/Zprozentige steuerfreie 
Abzug fallen weg, die zur Deckung von Unterbilanzen eingestellten 
Beträge dürfen bet allen Erwerbsgesellschaften abgezogen werden, Zu 
wendungen an Unterstützungs- und Pensionskaffen des Betriebs sind 
nur steuerfrei, wenn die dauernde Verwendung für die Zwecke der Kaffen 
gesichert ist, für die Höhe der Steuer der Gesellschaften ist nicht mehr 
der absolute Betrag der Ueberschüfle maßgebend, sondern es kommt darauf 
an, was in Reserve gestellt wird, welche Beträge ausgeschüttet werden usw. 
Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin E2 
Fachbuchhandlung für Steuerliteratur
	        
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