5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik.
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bis 1875 in Tätigkeit, 1885 von neuem eingerichtet), 1876 Kentucky,
1877 Ohio, 1878 Neujersey, 1879 Missouri, Illinois, Indiana, 1883
Neuyork, Kalifornien, Michigan, Wisconsin, 1884 Jova, Maryland,
1885 Kansas, 1887 Maine, Minnesota, Nordcarolina, Colorado,
Khode-Island, Nebraska, 1889 Westvirginia, 1890 Arkansas, Nord
dakota, 1891 Neumexiko, Tennessee, 1893 New-Hampshire und
Montana, 1897 Washington, 1898 Virginia, 1899 Idaho, 1900 Loui
siana. Außer den einzelstaatlichen Arbeitsämtern besteht seit 1884
das United States Department of Labor als arbeitsstatistische Zentral
stelle des Gesamtstaates. Diese war anfangs dem Department of the
Inferior unterstellt, ist ihm aber seit 1888 als selbständiges Department
gleichgestellt. Als der Aufklärung der breiten Volksschichten dienende
Zeitschrift erscheint seit 1895 das Bulletin of the Department of Labor.
Auch mit der Errichtung des Unionamtes sind die Vereinigten Staaten
noch den übrigen Ländern vorausgeeilt. Großbritannien, das erste
der übrigen Länder, das ein ähnliches Organ schuf, übertrug 1886 die
Obliegenheiten einer arbeitsstatistischen Zentralstelle der Handels
abteilung des Board of trade, in die ein besonderer Labour correspon-
dent berufen wurde. Im Jahre 1893 wurde eine Umgestaltung vor
genommen. Ihr Ergebnis ist das Labour Department beim Board of
trade, eine mit größerem Personal und Etat ausgerüstete Zentralstelle,
die seit 1893 eine auf weite Kreise berechnete „Labour Gazette“ her
ausgibt. Die Labour Gazette ist weniger mit großen Aufsätzen, wie
sie im Bulletin des United States Department ot Labor eine erhebliche
Rolle spielen, als mit kurzen Mitteilungen tatsächlicher Art gefüllt.
Auch in Canada und in verschiedenen englischen Kolonien in Australien
bestehen sozialstatistische Arbeitsämter, zum Teil mit noch anderen
Aufgaben.
Die Schweiz suchte 1887 eine arbeitsstatistische Zentralstelle
dadurch zu schaffen, daß sie dem vom „Schweizerischen Arbeiterbund“
gegründeten „Arbeitersekretariat“ einen Zuschuß aus Bundesmitteln
gewährte. Der Zuschuß war anfangs 5000 Frs., seit 1888:10000 Frs.,
seit 1891:20000 Frs. und seit 1896:25000 Frs. Frankreich folgte
1891 mit dem Office du travail, einer dem Handelsminister unmittel
bar unterstellten Zentralstelle. Ihre populäre Zeitschrift „Bulletin de
l’office du travail“ erscheint seit 1894. In demselben Jahre wurde
auch in Neuseeland ein Labour department errichtet. Im Jahre 1894
begründete in Belgien eine königliche Verordnung als arbeitsstatis
tische Zentralstelle das Office du travail, das dem 1895 vom Ministerium
für Ackerbau, Industrie, Gewerbe und öffentliche Arbeiten abgezweigten
Ministerium für Industrie und Arbeit unterstellt ist. Seine Revue du
travail dient der Aufklärung der breiten Volksschichten. In dem
selben Jahr hat Spanien im Ministerium des Innern eine Abteilung
Van der Borght, Grundz. d. Sozialpolitik. 4