Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

5.  Kapitel.  Träger  und  Organe  der  Sozialpolitik.

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wertet  wird,  liat  in  Wirklichkeit  nur  für  einen  engen  Kreis  oder  ein
enges  Gebiet  Bedeutung.  Mißdeutungen,  Übertreibungen,  falsche  Verallgemeinerungen ­
  sind  bei  allen  lebhafteren  Bewegungen  bemerkbar
und  erscheinen  zum  Teil  als  Ausfluß  der  Absicht,  die  Agitation  besonders ­
  wirksam  zu  gestalten,  zum  Teil  aber  auch  als  Folge  mangelhafter ­
  Kenntnis  der  wirklichen  Verhältnisse.  In  beiden  Fällen  gehen
Nachteile  daraus  hervor.  Die  Unzufriedenheit  mit  den  bestehenden
Zuständen  wird  übermäßig  gesteigert,  die  Gegensätze  zwischen  Arbeitgebern ­
  und  Arbeitnehmern  werden  in  bedenklicher  Weise  verschärft,
und  unter  Umständen  kann  dadurch  die  Sozialpolitik  gedrängt  und
veranlaßt  werden,  einen  besonderen  Aufwand  an  Kräften  und  Mitteln
nach  bestimmten  Dichtungen  hin  zu  entfalten,  die  eines  solchen  Aufwandes ­
  nicht  bedürfen,  worunter  gleichzeitig  das  Bestreben,  wirklich
dringenden  Bedürfnissen  zu  genügen,  leidet.  Die  Sozialstatistik  kann
und  soll  gegen  solche  Nachteile  schützen.  Je  besser  sie  das  erreicht,
je  mehr  sie  Klagen  und  Kritik  auf  das  richtige  Maß  zurückführt,
desto  mehr  steigert  sich  ihre  Bedeutung  für  die  positiven  Aufgaben
der  Sozialpolitik.  Die  Sozialstatistik  ist  —  und  das  ist  der  zweite
Grund  für  ihre  Notwendigkeit  —  berufen  und  befähigt,  die  wirklichen
Mißstände  in  der  Lage  der  arbeitenden  Klassen  nach  Umfang,  Ursachen ­
  und  Wirkungen  klarzustellen  und  dadurch  die  Aufgaben  erkennbar ­
  zu  machen,  die  von  der  Sozialpolitik  zu  lösen  sind.  Der
staatlichen,  kommunalen  und  privaten  Betätigung  auf  diesem  Gebiete,
der  Selbsthilfe  der  Beteiligten  in  Form  von  Genossenschaften  und  von
vorübergehenden  oder  ständigen  Koalitionen  gibt  dadurch  die  Sozialstatistik ­
  Ziel  und  Richtung.
Diese  Erkenntnis  hat  sich  schon  früh  aufgedrängt,  und  in  allen
Kulturstaaten  ist  seit  Jahrzehnten  eine  Menge  sozialstatistischen  Materials ­
  durch  die  verschiedensten  Organe  zusammengetragen.  Die  Berichte ­
  der  Interessenvertretungen,  die  Erhebungen  der  gewerblichen
Aufsichtsbehörden,  der  Steuerverwaltung,  der  Gewerbegerichte,  der
Schiedsgerichte  und  Einigungsämter,  der  Hilfskassen,  Knappschaftskassen ­
  und  sonstigen  Krankenkassen,  der  Unfall-  und  Invaliditätsversicherungsorgane ­
  privat-  und  öffentlich-rechtlicher  Art,  der  ihnen
Vorgesetzten  Aufsichtsbehörden  —  in  Deutschland  namentlich  auch
des  Reichsversicherungsamtes  —,  der  großen  privaten  und  öffentlichen
Betriebsverwaltungen  und  eine  große  Reihe  privater  wissenschaftlicher ­
  Untersuchungen  und  dergleichen  mehr  haben  Material  geliefert.
Dazu  treten  die  Ergebnisse  der  staatlichen  Volks-,  Berufs-  und  Gewerbezählungen ­
  und  einer  ansehnlichen  Reihe  nichtperiodischer  Aufnahmen ­
  der  statistischen  Behörden  der  einzelnen  Länder.  Sind  auch
nicht  alle  Gebiete,  deren  Bearbeitung  einer  planmäßigen  Sozialstatistik ­
  zugewiesen  werden  muß,  auf  diese  Weise  in  Angriff  ge ­
            
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