Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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I.  Teil.  Allgemeines.

für  Arbeitsstatistik  eingerichtet.  1902  hat  die  spanische  Regierung
eine  Vorlage  wegen  Errichtung  eines  Arbeitsamtes  mit  im  wesentlichen
statistischen,  aber  auch  mit  gutachtlichen  Obliegenheiten  eingebracht.
Das  Amt  soll  bestehen  aus  einer  sozialen  Kommission,  einem  höheren
Arbeitsrat  (20  Unternehmer,  20  Arbeiter,  10  Beamte)  und  einer
ständigen  Kommission.  In  Österreich  machte  schon  1894  die  Regierung ­
  den  Versuch,  im  Handelsministerium  ein  arbeitsstatistisches
Zentralamt  von  den  gesetzgebenden  Körperschaften  beschließen  zu
lassen,  erzielte  aber  damit  keinen  Erfolg.  Auch  ein  zweiter  1898  von
der  Regierung  vorgelegter  Entwurf  wurde  nicht  Gesetz.  Deshalb
wurde  im  Verordnungswege  am  25.  Juli  1898  das  arbeitsstatistische
Amt  im  Handelsministerium  begründet.  Zu  seiner  Unterstützung
wurde  gleichzeitig  ein  Arbeitsbeirat  gebildet,  bestehend  aus  Vertretern
des  arbeitsstatistischen  Amtes,  der  beteiligten  Ministerien,  des  obersten
Sanitätsrates,  aus  dem  Präsidenten  der  statistischen  Zentralkommission
und  30  vom  Handelsminister  ernannten  Mitgliedern.  Von  den  ernannten ­
  Mitgliedern  sind  je  ein  Drittel  Unternehmer,  Arbeiter  und
sonstige  Fachmänner.  Die  populäre  Zeitschrift  des  Amtes  führt  den
Titel  „Soziale  Rundschau“.
Das  Deutsche  Reich  trat  1902  in  die  Reihe  der  Staaten  ein,
die  eine  besondere  arbeitsstatistische  Zentralstelle  haben.  Zehn  Jahre
vorher  war  bereits  eine  Reichskommission  für  Arbeiterstatistik,  bestehend ­
  aus  höheren  Beamten  und  Parlamentariern,  eingerichtet  worden,
die  aber  nach  ihrer  Organisation  und  ihren  Befugnissen  die  Aufgahen
einer  wirklichen  arbeitsstatistischen  Zentralstelle  nicht  auf  sich  nehmen
konnte.  Durch  den  Reichshaushaltsetat  für  das  Rechnungsjahr  1902
wurde  die  Errichtung  einer  besonderen  „Abteilung  für  Arbeiterstatistik“ ­
  beim  Kaiserlichen  Statistischen  Amte  ermöglicht.  Die  Abteilung ­
  trat  alsbald  ins  Leben.  Zu  ihrer  Unterstützung  ist  ein  „Beirat
für  Arbeiterstatistik“  gebildet.  Er  besteht  aus  dem  Präsidenten  des
Kaiserlichen  Statistischen  Amtes  als  Vorsitzendem  und  14  Mitgliedern,
von  denen  Bundesrat  und  Reichstag  je  7  wählen.  Seit  April  1903
gibt  die  Abteilung  für  Arbeiterstatistik  eine  sehr  inhaltreiche,  das
Tatsachenmaterial  des  In-  und  Auslandes  in  kurzen  Artikeln  darstellende ­
  Zeitschrift,  das  „Reichsarbeitsblatt“,  heraus.  Sie  erscheint
monatlich  und  kostet  jährlich  nur  1  M.
Schweden  hat  seit  1.  Januar  1903  eine  Abteilung  für  Arbeitsstatistik ­
  im  Königlichen  Kommerzkollegium;  sie  wird  ebenfalls  eine
wohlfeile  Zeitschrift  herausgeben,  die  aber  zunächst  nur  vierteljährlich
erscheinen  soll.  In  Italien  hat  das  Gesetz  vom  29.  Juni  1902  die
Errichtung  eines  arbeitsstatistischen  Amtes  vorgesehen.  Die  Ausführungsverordnung ­
  zu  dem  Gesetz  erging  am  29.  Januar  1903.  Hiernach ­
  wird  das  Arbeitsamt  ein  Bulletin  herausgeben.  Zur  Ergänzung
            
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