92
Handels
kammer
Philippopel.
Zusammen
setzung.
Wirksamkeit.
Die Handelskammern sind zurzeit noch nicht gesetzlich er
mächtigt; Schulen, Museen, Informationsbureaus usw. zu gründen,
Kurse ahhalten zu lassen, Auslandsstipendien für Handwerker
zu gewähren, Schiedsgerichte zu bestellen usw. Gleichwohl haben
sie auf diesen Gebieten sich bereits erheblich betätigt. Die
Regierung hat sie bisher nicht daran gehindert; eine gesetzliche
Rechtsgrundlage für ihre "Wirksamkeit ist aber noch nicht vor
handen.
Die Handels- und Industriekammer zu Philippopel (Plovdic)
besteht aus 32 Mitgliedern, von denen 17 der Stadt des Kammer
sitzes, 15 dem weiteren Kammerbezirk angehören. Alle zwei Jahre
wird die Hälfte von ihnen auf vier Jahre in geheimer Wahl
gewählt. "Wahlberechtigt ist jeder Handels- oder Gewerbe
treibende, welcher die bürgerlichen und politischen Rechte besitzt
und mehr als 25 Fr. Patentsteuer bezahlt. Die Wählbarkeit ist
nur an den Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte und
ein Alter von 25 Jahren geknüpft. Die Wahllisten werden von
den Gemeindebehörden aufgestellt.
Die Handels- und Industriekammer Philippopel zerfällt in
drei Sektionen, je eine für Handel, für Industrie und für Agri
kultur. Die Sektionen beraten über die in ihr Ressort schlagen
den Angelegenheiten und erstatten der Kammerversammlung
Bericht. Aus Mitgliedern der drei Sektionen ist eine Spezial
kommission zur Kontrolle der Finanzgebarung der Kammer ge
bildet. Die Handelskammer kann korrespondierende Mitglieder
mit beratender Stimme ernennen.
Die Kammer arbeitet teils in allgemeinen Versammlungen
aller Mitglieder, teils in Versammlungen der in Philippopel an
sässigen Mitglieder, den sogenannten gewöhnlichen Versamm
lungen, teils endlich durch ihr Bureau. Allgemeine Handels
kammerversammlungen finden einmal jährlich statt und dauern
9 oder 10 Tage. Das Bureau besteht aus dem Präsidenten und dem
Vizepräsidenten, welche von der Kammer auf zwei Jahre gewählt
werden, und einem besoldeten, von der Kammer angestellten, vom
Minister bestätigten Sekretär, welcher auch der Chef der Kanzlei
ist. Das Bureau bereitet die allgemeinen und die gewöhnlichen Ver
sammlungen der Handels- und Industriekammer vor, führt ihre Be
schlüsse aus und ist zu selbständigem Vorgehen im Sinne der von
der Kammer vertretenen Ansichten berechtigt.
Die Handels- und Industriekammer hat seit der Zeit ihres
Bestehens als Interessenvertretung und konsultatives Organ der
Behörden viel gearbeitet und auch eigene Unternehmungen be
gonnen. Sie ließ in Philippopel und anderen Städten viermonat
liche Handelskurse abhalten, veranstaltete ferner temporäre ge
werbliche Kurse (Fellfärberei, Töpferei usw.) und landwirtschaft
liche Vorträge (Seidenbau, Tabaksortierung, Mohnbau usw.). Seit
1902 besitzt sie ein Informationsbureau, das über alle Artikel