fullscreen: Die Handelskammern

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Handels 
kammer 
Philippopel. 
Zusammen 
setzung. 
Wirksamkeit. 
Die Handelskammern sind zurzeit noch nicht gesetzlich er 
mächtigt; Schulen, Museen, Informationsbureaus usw. zu gründen, 
Kurse ahhalten zu lassen, Auslandsstipendien für Handwerker 
zu gewähren, Schiedsgerichte zu bestellen usw. Gleichwohl haben 
sie auf diesen Gebieten sich bereits erheblich betätigt. Die 
Regierung hat sie bisher nicht daran gehindert; eine gesetzliche 
Rechtsgrundlage für ihre "Wirksamkeit ist aber noch nicht vor 
handen. 
Die Handels- und Industriekammer zu Philippopel (Plovdic) 
besteht aus 32 Mitgliedern, von denen 17 der Stadt des Kammer 
sitzes, 15 dem weiteren Kammerbezirk angehören. Alle zwei Jahre 
wird die Hälfte von ihnen auf vier Jahre in geheimer Wahl 
gewählt. "Wahlberechtigt ist jeder Handels- oder Gewerbe 
treibende, welcher die bürgerlichen und politischen Rechte besitzt 
und mehr als 25 Fr. Patentsteuer bezahlt. Die Wählbarkeit ist 
nur an den Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte und 
ein Alter von 25 Jahren geknüpft. Die Wahllisten werden von 
den Gemeindebehörden aufgestellt. 
Die Handels- und Industriekammer Philippopel zerfällt in 
drei Sektionen, je eine für Handel, für Industrie und für Agri 
kultur. Die Sektionen beraten über die in ihr Ressort schlagen 
den Angelegenheiten und erstatten der Kammerversammlung 
Bericht. Aus Mitgliedern der drei Sektionen ist eine Spezial 
kommission zur Kontrolle der Finanzgebarung der Kammer ge 
bildet. Die Handelskammer kann korrespondierende Mitglieder 
mit beratender Stimme ernennen. 
Die Kammer arbeitet teils in allgemeinen Versammlungen 
aller Mitglieder, teils in Versammlungen der in Philippopel an 
sässigen Mitglieder, den sogenannten gewöhnlichen Versamm 
lungen, teils endlich durch ihr Bureau. Allgemeine Handels 
kammerversammlungen finden einmal jährlich statt und dauern 
9 oder 10 Tage. Das Bureau besteht aus dem Präsidenten und dem 
Vizepräsidenten, welche von der Kammer auf zwei Jahre gewählt 
werden, und einem besoldeten, von der Kammer angestellten, vom 
Minister bestätigten Sekretär, welcher auch der Chef der Kanzlei 
ist. Das Bureau bereitet die allgemeinen und die gewöhnlichen Ver 
sammlungen der Handels- und Industriekammer vor, führt ihre Be 
schlüsse aus und ist zu selbständigem Vorgehen im Sinne der von 
der Kammer vertretenen Ansichten berechtigt. 
Die Handels- und Industriekammer hat seit der Zeit ihres 
Bestehens als Interessenvertretung und konsultatives Organ der 
Behörden viel gearbeitet und auch eigene Unternehmungen be 
gonnen. Sie ließ in Philippopel und anderen Städten viermonat 
liche Handelskurse abhalten, veranstaltete ferner temporäre ge 
werbliche Kurse (Fellfärberei, Töpferei usw.) und landwirtschaft 
liche Vorträge (Seidenbau, Tabaksortierung, Mohnbau usw.). Seit 
1902 besitzt sie ein Informationsbureau, das über alle Artikel
	        
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