Butter und Butterschmalz.
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Durch fehlerhafte Darstellung oder Aufbewahrung kann die Butter leicht
verderben. Mangelhaftes Auskneten der Butter, d. h. ungenügende Entfernung der
Buttermilch, läßt sie rasch in Zersetzung übergehen, die sich meist in der Zu
nahme des Gehaltes an freien Fettsäuren äußert. Ferner bewirkt Aufbewahrung
in unreinen Gefäßen, Zutritt von Luft und Licht das schnelle Eanzigwerden
und das Talgigwerden der Butter. Durch die Tätigkeit von Mikroorganismen
entstehen Fehler im Geschmack, Geruch und Aussehen der Butter (verschimmelte
und rote Butter usw.).
Die hauptsächlichsten Verfälschungen der Butter sind:
1. Absichtliche Erhöhung des Wasser- oder Salzgehaltes der Butter.
2. Ersatz des Butterfettes durch andere, minderwertige Fette tierischen oder pflanz
lichen Ursprungs.
3. Zusätze von Frischhaltungsraitteln, wie Borsäure, Salizylsäure, Formalin usw.
4. Verkauf von wieder aufgefrischter Butter als frische Butter.
Ein Zusatz von gewichtsvermehrenden Mineralbestandteilen oder von Mehl, geriebenen
Kartoffeln, Quark und dergl. dürfte im allgemeinen nur selten verkommen; dasselbe gilt
von der Verwendung giftiger Farben zum Färben der Butter.
Für das Butterschmalz kommt als Verfälschung fast ausschließlich der Zusatz
von fremden Fetten in Betracht.
Probenahme.*)
Für die Untersuchung und richtige Beurteilung der Butter ist zunächst die
richtige Probenahme von großem Belang. Hierfür ist zu beachten:
1. Die Entnahme der Proben hat an verschiedenen Stellen des Buttervorrates zu
erfolgen, und zwar von der Oberfläche, vom Boden und aus der Mitte. Zweckmäßig bedient
man sich dabei eines Stechbohrers aus Stahl (etwa 56 cm lang), wie solche z. B. in Hamburg
gebräuchlich sind. Die Menge der Probe soll nicht unter 250 g betragen.
2. Die einzelnen entnommenen Proben sind mit den Handelsbezeichnungen (z. B.
Dauerbutter, Tafelbutter usw.) zu versehen.
3. Aufzubewahren bezw. zu versenden ist die Probe in sorgfältig gereinigten Ge
fäßen von Porzellan, glasiertem Ton, Steingut (Salbentöpfe der Apotheker) oder von dunkel
gefärbtem Glas, welche sofort möglichst luft- und lichtdicht zu verschließen sind. Die
Versendung geschehe ohne Verzug. Insbesondere für die Beurteilung eines Fettes auf
Grund des Säuregrades ist jede Verzögerung, ungeeignete Aufbewahrung sowie Unreinlichkeit
zu vermeiden.
3.
4.
5.
6.
Die chemische Untersuchung kann sich ertrecken auf:
1. die Bestimmung der allgemeinen Bestandteile (W asser, Fett, Kasein, Mi c
zucker, Salze usw.) der Butter.
2 den Nachweis von Frischhaltungsmitteln,
„ „ der Verdorbenheit,
,, „ wieder auf gefrischter Butter,
„ „ fremder Fette im Butterfett,
„ „ fremder Farbstoffe.
Bei den unter 1—4 aufgeführten Untersuchungen verwendet man die natür
liche nicht ausgelassene Butter, bei den beiden letzten dagegen das ausgelassene,
klar filtrierte Butterfett. 2 )
Im wesentlichen nach der amtlichen „Anweisung“ von 1. April 1898 zum Gesetz
hetr. den Verkehr mit Butter usw. vom 15. Juni 1897.
2 ) Wo, wie in Sttddeutschland, das bereits ausgelassene Fett (Butterschmalz) als
Speisefett Verwendung findet, muß natürlich die Prüfung aut Verdorbenheit in diesem
vorgenommeu werden; ebenso bestimmt man auch den Säuregrad in der Regel nur im
ansgelassenen Butterfette.