Öffentliche
Betriebe.
':en Mehrforderungen an Ausgaben
caum möglich ist. Kann es verant:
wortet werden, daß von einer um
ihr Dasein schwer ringenden Wirt»
schaft auch im Rechnungsjahr 1925
allein an Reichssteuern nahezu
500 Millionen mehr gefordert wer»
len als im ursprünglichen Haushalt:
Soll vorgesehen war? Die Tat:
sache, daß das —Reichsfinanz-
ninisterium durch die oben ange:
tührte Erklärung die unverantworts
iche Ausgabenwirtschaft der Län»
der und Gemeinden nachträglich
decken muß, berechtigt zu
Jer Forderung, daß durch
entsprechende gesetz:
liche Maßnahmen dem
Reichsfinanzministereine
ErweiterungseinerBefug:
ıisse erteilt werden muß,
lamit er seinen Bemühungen auf
%inschränkung der Ausgaben auch
wirklich Nachdruck verleihen kann.
Die im Jahre 1924 betriebene
Jberschußwirtschaft ist mit eine der
Tauptursachen für unsere heutigen
<ritischen Wirtschaftszustände. Die
Mehrerträgnisse aus den Steuern
ı1aben auf der einen Seite das Be-
:riebskapital der Wirtschaft über
las unbedingt erforderliche Maß
beschränkt. Sie haben auf der an-
leren Seite dazu geführt, daß sich
die öffentliche Hand an der Wirt:
schaft in einem Ausmaße beteiligt
ı1at, das zu schwersten Bedenken
Anlaß gibt. Wir sehen seit Mitte
1924 eine starke Zunahme der öffent:
lichen und halböffentlichen Er-
werbsunternehmungen. Sie greifen
auf alle Gebiete des Erwerbslebens
über, auf die Gütererzeugung und
Verteilung, auf das Bankwesen und
den Verkehr. Auch das Handwerk
wird durch die handwerksmäßige
Betätigung öffentlicher oder halb-
öffentlicher Unternehmungen ge:
schädigt.
Wir sind der Auffassung, daß der
Staat, wenn er über seine eigent:
ichen Aufgaben hinaus auch einen
naßgebenden Einfluß auf die Ers
‚eugung und Verteilung der Güter
‚usüben will, über den ihm gesteckten
\ufgabenkreis hinausgeht. Die Er-s
ahrung lehrt, daß eine derartige Be:
ätigung der öffentlichen Hand auf
virtschaftlichem Gebiet nicht immer
lem Volksganzen nützlich war. Sie
larf jedenfalls nicht zu einer Ver-
Iirängung der Privatwirtschaft oder
zu einem diese stark schädigen:
len Wettbewerb führen. Nur da,
vo im Öffentlichen Interesse lebens-
ıotwendige Bedürfnisse der Bevöl
cxerung zu befriedigen sind und
vo die privatwirtschaftliche Be-
ätigung der Öffentlichen Körpers
i:chaften ohne Störung der bestehen:
len wirtschaftlichen Zustände mög-
ich ist, erscheint sie gerechtfertigt.
Dabei muß gefordert werden, daß
liese öffentlichen Betriebe in glei:
:her Weise wie die privatwirtschaft-
ichen zur Tragung der Steuerlasten
ıerangezogen werden und daß die
etzt noch bestehende Steuerfreiheit
‚jeseitigt wird. Ferner müssen die
Taushalte dieser Betriebe, um die
Möglichkeit zu haben, ihre Wirt-
;chaftlichkeit jederzeit klar über-
jehen zu können, von den öffent:
ichen Haushalten getrennt aus:
jewiesen werden. Wir verlangen
'erner, daß der von diesen Betrieben
;twa erzielte Gewinn nach den glei:
;»hen Grundsätzen ermittelt wird
vie bei der Privatwirtschaft. Diesem
;rfordernis wird am zweckmäßigsten
ladurch entsprochen, daß die öffent;
ichen Betriebe in die Form selbstän-
liger juristischer Personen überführt
werden.
Die bereits angeführten Vor:
ichläge zur Senkung der Steuerlast
iurch Änderung der Gesetzgebung
<önnen eine dauernde Erleichterung
‘ür die Wirtschaft nur dann bringen,
venn insbesondere die stark über:
:riebene Ausgabenwirtschaft der
‚änder und der Gemeinden durch
Die Regelung
des Finanz-
ausgleichs.
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