Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 1)

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Vierzehntes Buch. Erstes RKapitel. 
reichischen Lande von Schaffhausen bis zum Oberelsaß an 
Burgund verpfändet hatte!: das hieß den habsburgischen 
Besitz in Südwestdeutschland aufgeben fast genau ein Jahr— 
hundert nach dem kühnen Versuche Herzog Leopolds, diesen 
Besitz durch Eroberung der Schweiz aufs festeste mit dem habs— 
burgischen Südosten zu verschmelzen. Jedenfalls betrachtete 
Karl der Kühne sich als dauernd im Besitz dieser Lande, und 
schon drang sein rauher Landvogt, Peter von Hagenbach, von 
ihnen aus gegen die Schweiz hervor. Es war zur selben Zeit, 
da die Schweizer Kantone, namentlich Bern, auch von der 
Freigrafschaft aus durch burgundische Anmaßungen im Waadt— 
land bedrängt wurden. 
Diese Lage, für die Schweiz namentlich höchst bedenklich, führte 
nunmehr alle Widersacher Burgunds im Süden: den König 
Ludwig XI. von Frankreich, den Herzog Sigmund und die 
Eidgenossen, zusammen. Und kaum wußten sich die Schweizer 
durch den Herzog von Tirol im Rücken gedeckt, so gingen sie 
gegen Burgund vor, während die Franzosen gleichzeitig in 
Flandern einfielen. Es war zur Zeit der Belagerung von Neuß; 
Herzog Karl geriet in die gefährlichste Lage; er half sich, indem 
er von Neuß abzog und mit dem Reiche Frieden, sowie mit 
dem französischen Könige neunjährigen Waffenstillstand schloß 
(13. September 1475). 
Es war klar, worauf all diese Maßregeln abzielten: es 
galt jetzt allein der Schweiz. Im Herbst 1475 rückte Karl 
nach Süden vor, nahm Lothringen fast ohne Schwierigkeit 
ein und näherte sich um die Jahreswende den westlichen Schweizer— 
gebieten. Allein hier trat ihm am 1. März und am 22. Juni 
1476 die Macht der Eidgenossen bei Granson und Murten ent— 
gegen, und er unterlag ihr. Es war eine Katastrophe, die 
alsbald auch Lothringen wieder verloren gehen ließ; Herzog 
René kehrte aus Frankreich nach Nancy zurück. Herzog Karl 
aber, der gesagt haben soll, nur drei Herren könne die Welt 
ertragen, Gott im Himmel, den Teufel in der Hölle, auf Erden 
S. Band IV Buch XII Kapitel 8 Nr. II.
	        
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