fullscreen: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

762 Sechzehntes Buch. Viertes Kapitel. 
Die Abtretungen an Frankreich hatten neben dem Reiche vor 
allem das Haus Habsburg getroffen, denn ihm gehörte der größte 
Teil des Elsasses, ja das Elsaß war die Krone der vorderösterreich⸗ 
ischen Besitzungen. Dies Verhältnis hatte zwar zur Folge, daß die 
Abtretungen an die Franzosen keine weitere Besitzverschiebung 
in Süddeutschland nach sich zogen; zugleich aber ergab sich 
doch aus ihm eine wesentliche Anderung in den politischen 
Interessen der süddeutschen Reichsglieder. Konnte sterreich 
jetzt, nachdem es den wertvollsten Teil seiner westlichen Be— 
sitzungen verloren hatte, noch mit demselben Anteil wie bisher 
sich dem Schutze der Westgrenze des Reiches widmen? Die 
erste Stufe einer verhängnisvollen Entwicklung, in der ster— 
reich allmählich auf die bloße Beachtung südostdeutscher 
Interessen zurückgedrängt wurde, war erreicht. 
Andererseits führten die Veränderungen, welche die Ent— 
schädigung Schwedens im Nordosten hervorrief, zu einer 
wichtigen Ausgestaltung der jungen nordostdeutschen Macht, der 
Mark Brandenburg. 
Schweden erhielt im Verhältnis zu Frankreich nur geringe 
Entschädigungen, Vorpommern mit Rügen, von Hinterpommern 
Stettin, Garz, Damm, Golnau und die Insel Wollin mit dem 
frischen Haff, in Mecklenburg Wismar und endlich an der 
Nordsee die Bistümer Bremen und Verden. Für alle diese 
——— 
wie Dänemark sie für Holstein besaß. Es war eine Ausstattung 
mit deutschem Besitze, die die Entwicklung eines vollen 
Dominium maris baltici durch die Krone Schweden verhindern 
sollte und verhindert hat. 
Nun hatte aber Brandenburg wohlbegründete Rechte auf 
die pommerschen Lande geltend machen können, während 
Wismar zu den mecklenburgischen Ländern gehört hatte. Für 
beide deutschen Mächte mußte daher nach dem Muster, das 
man schon mit der Säkularisation Bremens und Verdens zu 
Gunsten Schwedens gegeben hatte, eine Entschädigung in geist— 
lichem Besitz gesucht werden. Mecklenburg erhielt in diesem Sinne
	        
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