Full text: Die Entwicklung der Weißgerberei

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den Besprechungen der Milzbrandgefahr im deutschen Reichstage hat 
man strömenden Dampf zur Desinfektion vorgeschlagen *), man hat ver 
sucht, Schafe durch Impfen immun zu machen 2 j, allein, eine behörd 
liche Verfügung, daß ausschließlich vorschriftsmäßig gepickelte Häute 
und Felle in den Verkehr gelangen dürfen, ist bis heute nicht erfolgt, 
weil eben die Methoden noch nicht beiden Forderungen, nämlich denen 
der Hygiene und der Technik, gleichzeitig entsprechen. Die Bemühungen 
der Arbeitgeber andererseits, milzbranderkrankte und milzbrandverdächtige 
Arbeiter sofort ärztlicher Behandlung zuzuführen, haben noch nicht das 
nötige Verständnis bei den Arbeitern gefunden; die Erkrankung wird 
zu spät angemeldet, die Arbeiter kratzen kleine Pusteln auf oder be 
handeln sie selbst, und es wird der Vorschlag gemacht, ob nicht auf 
gesetzlichem Wege zwangsweise eine Krankenhausbehandlung für alle 
milzbrandkranken und milzbrandverdächtigen Gerbereiarbeiter bestimmt 
werden kann 3 ). So ergibt sich aus dieser großen Menge der nicht mit 
vollem Erfolg in Bewegung gesetzten Mittel und Kräfte die außerordent 
liche Schwierigkeit, mit welcher das Milzbrandproblem zu kämpfen hat. 
8 39. Frauen- und Kinderarbeit usw. 
Kinderarbeit in Gerbereibetrieben ist verboten und kommt daher 
auch kaum vor; der Rückgang des Handwerks verlegt natürlich die 
Lehrlingsausbildung in die Fabriken, und wenn letztere Tatsache auch 
nicht unter der Rubrik Kinderarbeit zu betrachten ist, so mag sie doch 
in diesem Zusammenhang kurz erwähnt werden. Während der un 
gelernte Hilfsarbeiter je nach den Tarifverträgen 22—25 Mark pro 
Woche erhielt, der Baumarbeiter ca. 27 Mark, der Maschinenarbeiter 
ca. 31 Mark und der Zurichter ca. 32 Mark, muß sich der Lehrling 
begnügen im ersten Jahr mit ca. 3 Mark pro Woche, im 2. Jahr mit 
6 Mark pro Woche, im 3. Jahr mit 9 Mark pro Woche. 
Gering, wie die Kinderarbeit, ist auch die Frauenarbeit in der 
Gerberei. Im mittelalterlichen Handwerk freilich war Frauenarbeit 
sei es der Meistersfrau oder -tochter oder des weiblichen Gesindes nicht 
selten Z, gelegentliche Abbildungen zeigen arbeitende Frauen °), und die 
Nürnberger Jrher-Ordnung von 1535 erwähnt ausdrücklich einige 
Rausferinnen zum Enthaaren der Felle"). 
Die gesetzlichen Vorschriften über Frauenarbeit haben auch diesen Ver 
hältnissen ein Ende gemacht, die Frauenarbeit in der heutigen Ger 
') Ledermarkt 1903, Nr. 17 u. 19. -) Berliner Berichte 1902, Nr. 25. 
3 ) Ledermarkt 1911, Nr. 98, S. 18. 
*) Stahl 1874, S. 43 s., 53/55; Mummenhoff 1901, S. 48, 51. 
6 ) Frisius 1708, S. 423. ») Nürnberg 1639; Junghans 1896, S. 406.
	        
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