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den Besprechungen der Milzbrandgefahr im deutschen Reichstage hat
man strömenden Dampf zur Desinfektion vorgeschlagen *), man hat ver
sucht, Schafe durch Impfen immun zu machen 2 j, allein, eine behörd
liche Verfügung, daß ausschließlich vorschriftsmäßig gepickelte Häute
und Felle in den Verkehr gelangen dürfen, ist bis heute nicht erfolgt,
weil eben die Methoden noch nicht beiden Forderungen, nämlich denen
der Hygiene und der Technik, gleichzeitig entsprechen. Die Bemühungen
der Arbeitgeber andererseits, milzbranderkrankte und milzbrandverdächtige
Arbeiter sofort ärztlicher Behandlung zuzuführen, haben noch nicht das
nötige Verständnis bei den Arbeitern gefunden; die Erkrankung wird
zu spät angemeldet, die Arbeiter kratzen kleine Pusteln auf oder be
handeln sie selbst, und es wird der Vorschlag gemacht, ob nicht auf
gesetzlichem Wege zwangsweise eine Krankenhausbehandlung für alle
milzbrandkranken und milzbrandverdächtigen Gerbereiarbeiter bestimmt
werden kann 3 ). So ergibt sich aus dieser großen Menge der nicht mit
vollem Erfolg in Bewegung gesetzten Mittel und Kräfte die außerordent
liche Schwierigkeit, mit welcher das Milzbrandproblem zu kämpfen hat.
8 39. Frauen- und Kinderarbeit usw.
Kinderarbeit in Gerbereibetrieben ist verboten und kommt daher
auch kaum vor; der Rückgang des Handwerks verlegt natürlich die
Lehrlingsausbildung in die Fabriken, und wenn letztere Tatsache auch
nicht unter der Rubrik Kinderarbeit zu betrachten ist, so mag sie doch
in diesem Zusammenhang kurz erwähnt werden. Während der un
gelernte Hilfsarbeiter je nach den Tarifverträgen 22—25 Mark pro
Woche erhielt, der Baumarbeiter ca. 27 Mark, der Maschinenarbeiter
ca. 31 Mark und der Zurichter ca. 32 Mark, muß sich der Lehrling
begnügen im ersten Jahr mit ca. 3 Mark pro Woche, im 2. Jahr mit
6 Mark pro Woche, im 3. Jahr mit 9 Mark pro Woche.
Gering, wie die Kinderarbeit, ist auch die Frauenarbeit in der
Gerberei. Im mittelalterlichen Handwerk freilich war Frauenarbeit
sei es der Meistersfrau oder -tochter oder des weiblichen Gesindes nicht
selten Z, gelegentliche Abbildungen zeigen arbeitende Frauen °), und die
Nürnberger Jrher-Ordnung von 1535 erwähnt ausdrücklich einige
Rausferinnen zum Enthaaren der Felle").
Die gesetzlichen Vorschriften über Frauenarbeit haben auch diesen Ver
hältnissen ein Ende gemacht, die Frauenarbeit in der heutigen Ger
') Ledermarkt 1903, Nr. 17 u. 19. -) Berliner Berichte 1902, Nr. 25.
3 ) Ledermarkt 1911, Nr. 98, S. 18.
*) Stahl 1874, S. 43 s., 53/55; Mummenhoff 1901, S. 48, 51.
6 ) Frisius 1708, S. 423. ») Nürnberg 1639; Junghans 1896, S. 406.