Metadata : Die deutsche Zigarettenindustrie

Das  gewählte  System  der  Besteuerung  ist  das  der  Klassensteuer.
Es  sind  für  Zigaretten  sechs  und  für  Zigarettentabak  fünf  Steuerklassen ­
  vorgesehen.
Die  Steuer  betrug  ursprünglich:  a)  für  das  Mille
Zigaretten  im  Kleinverkaufspreise  bis  15  Mark:  1,50  Mark,  über
15  bis  25  Mark:  2,50  Mark,  über  25  bis  35  Mark:  3,50  Mark,  über
35  bis  50  Mark:  5  Mark,  über  50  bis  70  Mark:  7  Mark,  über  70
Mark:  10  Mark.
b)  Für  das  Kilo  Zigarette  ntabak  im  Klein  Verkaufspreise
über  3  bis  5  Mark:  0,80  Mark,  über  5  bis  10  Mark:  1,60  Mark,
über  10  bis  20  Mark:  3  Mark,  über  20  Mark  bis  30  Mark:  4,80
Mark,  über  30  Mark:  7  Mark.
Ferner  waren  Zigarettenhülsen  und  zugeschnittene
Zigarettenblättchen  einer  Steuer  von  2  Mark  für  1000  Stück
unterworfen.
Durch  das  vom  Reichstage  am  9.  Juli  1909  in  dritter  Lesung
angenommene  Tabaksteuergesetz,  das  im  übrigen  die  Zigarettenindustrie ­
  nicht  weiter  betrifft  und  deshalb  hier  auch  nicht  näher
besprochen  werden  soll,  ist  die  Steuer  für  Zigaretten  erhöht  und
die  für  Zigarettenhüllen  erniedrigt,  dafür  aber  auf  alles  nicht  zur
gewerblichen  Verarbeitung  bestimmte  Zigarettenpapier  —  also  auch
auf  das  in  Bogenform  usw.  befindliche  —  ausgedehnt  worden.
Die  Steuer  beträgt  heute:
Für  das  Mille  Zigarett  en  im  Kleinverkaufspreise  bis  15  Mark:
2  Mark,  über  15  bis  25  Mark:  3  Mark,  über  25  bis  35  Mark:  4,5
Mark,  über  35  bis  50  Mark:  6,5  Mark,  über  50  bis  70  Mark:  9,5,
über  70  Mark:  15  Mark;
für  Zigarettenpapier,  mit  Ausnahme  des  zur  gewerblichen
Verarbeitung  bestimmten,  1  Mark  für  1000  Zigarettenhüllen.
Der  gleichen  Steuer  wie  die  inländischen  unterliegen  auch  die
eingeführten  Fabrikate,  bei  denen  aber  außerdem  noch  ein  Einfuhrzoll ­
  hinzutritt,  der  für  Zigaretten  und  feingeschnittenen  Tabak  durch
das  Zigarettensteuergesetz  vom  3.  Juni  1906  auf  700  Mark  pro
Doppelzentner  festgesetzt  war,  durch  das  genannte  neuere  Gesetz
bezüglich  der  Zigaretten  aber  auf  1000  Mark  pro  Doppelzentner
erhöht  worden  ist.
Prozentual  ist  die  Steuer  für  Zigaretten  und  Zigarettentabak
also  am  höchsten,  wenn  der  Preis  der  Fabrikate  gerade  an  der
unteren  Grenze  der  Steuerklasse  steht.  So  kommt  es,  daß  gerade
die  billigsten  Zigaretten,  die  von  den  wirtschaftlich  schwächsten
            
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