Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

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ERSTER TEIL 
KAPITEL II 
DIE OBLIGATORISCHE VERSICHERUNG 
WIRTSCHAFTLICH SCHWACHER PERSONEN 
UND DIE VOLKSVERSICHERUNG 
Die Systeme der Arbeiternehmerversicherung, welche die Ver- 
sicherungspflicht gemeinhin von dem Bestehen eines Arbeits 
vertrages abhängig machen, berücksichtigen im wesentlichen 
nur Arbeitnehmer und unterstellen lediglich beschränkte Gruppen 
von Nichtlohnarbeitern der Versicherung. 
Neben diesen Versicherungsformen hat sich in neuerer Zeit 
hier und dort eine Pflichtversicherung entwickelt, die nicht allein 
die Lohnarbeiter, sondern alle wirtschaftlich schwachen Personen 
erfasst und so über den Kreis der Arbeitnehmerschaft hinausgreift 
Hier wird also die Versicherungspflicht durch die wirtschaft- 
liche Lage des einzelnen bedingt, nicht aber durch die Ausübung 
von Lohnarbeit. Dieser Gesichtspunkt war massgebend für die 
portugiesische und die chilenische Gesetzgebung sowie für die 
Gesetzgebung der Schweizer Kantone Appenzell (Ausser-Rhoden), 
Appenzell (Inner-Rhoden), Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau, 
Während die Gesetze der erwähnten Schweizer Kantone die 
wirtschaftlich schwachen Personen ohne Rücksicht auf ihre 
Beschäftigung der Pflichtversicherung unterwerfen, finden das 
portugiesische und das chilenische Gesetz nur auf erwerbstätige 
Personen Anwendung. Dieser Unterschied hat übrigens tatsächlich 
keine grosse Bedeutung, weil ja die Ausübung eines Berufes für 
alle nicht über erhebliche Hilfsquellen verfügenden Personen eine 
Notwendigkeit ist. 
$ 1. — Die obligatorische Versicherung 
wirtschaftlich schwacher Personen 
PORTUGAL 
(Gesetz Nr. 5636 vom 10. Mai 1919) 
Das portugiesische Gesetz führt die Pflichtversicherung gegen 
Krankheit für Personen beider Geschlechter ein, die einen durch
	        
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