LEISTUNGEN 229
Eine für alle Versicherten des gleichen Geschlechts einheitliche
Unterstützung konnte nur in Grossbritannien und-in Irland ins
Auge gefasst und beibehalten werden, denn in diesen Ländern
ist der Gedanke der Vorsorge und der Versicherung tief eingewurzelt,
und jedes versicherungsfähige Wagnis findet leicht seinen
Versicherungsgeber. Die gesetzliche Unterstützung deckt hier
nur das dringendste Versicherungsbedürfnis. Jedem Versicherten
steht es frei, nach seinem Ermessen und nach seiner Leistungsfähigkeit
sich anderweit eine umfangreichere Deckung des Wagnisses
zu verschaffen. In der Tat schliessen die Versicherten, deren
Verdienst einen gewissen Spielraum lässt, in grossem Massstab
Zusatzversicherungen ab, deren Leistungen im gegebenen Fall
zum gesetzlichen Krankengeld hinzutreten,
Eine feste Unterstützung ist auch in den Gesetzen mehrerer
Schweizer Kantone vorgesehen. Der Tagessatz beträgt im Kanton
Appenzell (Inner-Rhoden) 3 Fr. für die Bürger des Kantons und die
im Kanton mit Aufenthaltsschein ‚„niedergelassenen‘‘ Versicherten,
sowie 1 Fr. für die sogenannten „,Aufenthalter‘‘. In den Kantonen
Appenzell (Ausser-Rhoden) und St. Gallen beträgt der Tagessatz
mindestens 1 Fr. Dieses Krankengeld dient in erster Linie dazu,
die Kosten der häuslichen Pflege und Behandlung oder die der
Pflege und Behandlung in einer Krankenanstalt zu decken.
DAS ABGESTUFTE KRANKENGELD ;
Die in den andern. Krankenversicherungssystemen vorgesehene
Unterstützung ist veränderlich, sie wird im wesentlichen unter
Zugrundelegung des gewöhnlichen Verdienstes festgesetzt, den
Jer Versicherte im Zeitpunkt seiner Erkrankung bezieht.
Das abgestufte Krankengeld hat gegenüber dem starren den
Vorteil, dass es dem Bezugsberechtigten eine seinem Einkommen
und seiner Lebenshaltung entsprechende Hilfe verschafft. Doch
muss der Versicherungsträger sich ständig über den Lohn auf dem
Laufenden halten, der als Grundlage für die Berechnung des
Krankengelds dient (Grundlohn).
Je mehr der Grundlohn sich dem tatsächlichen Verdienst nähert,
desto mehr entspricht die Krankenunterstützung dem gewöhnlichen
Einkommen des Kranken. So wünschenwert es wäre, die Beziehungen
zwischen dem Krankengeld und dem Verdienst des Versicherten
möglichst eng zu gestalten, so sind doch die Schwierigkeiten einer
Aufzeichnung der einzelnen Löhne jedes Versicherten so gross, dass
häufig davon Abstand genommen werden muss. Der Grundlohn