Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN

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werden. Endlich kann die Erhöhung nur im Fall von langdauernder
Krankheit Platz greifen oder auch darin bestehen, dass Krankengeld
 für die Sonn- und Feiertage gezahlt wird.

Verzicht auf Wartetage
Dieser Verzicht gestattet den Versicherten den Bezug des Kranzengeldes,
 sei es nach Ablauf einer kürzeren als der gesetzlichen
Frist (teilweiser Verzicht), sei es vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit
 an (völliger Verzicht). Ein solcher Verzicht ist in
Deutschland, Österreich, Frankreich (Elsass-Lothringen) und
Luxemburg zugelassen ; er kann sich auf alle oder nur auf schwere
Krankheiten beziehen.

& 6. — Die Gesetzgebung der Staaten
und ihre Durchführungserqebnisse

In‘ diesem Abschnitt sind Land für Land die wichtigsten
zesetzlichen Vorschriften und Ausführungsbestimmungen kurz
zusammengefasst, die Höhe und Dauer des Krankengeldes bestimmen.
 Dieser Übersicht folgt eine soweit wie möglich gedrängte
Darstellung ihrer Durchführungsergebnisse. Sie ist auf Urkunden
amtlichen Charakters aufgebaut. Die Darstellung der Gesetze
bezieht sich hauptsächlich auf folgende Punkte: Betrag des Krankengeldes,
 Dauer der Unterstützung, Ersatzleistung, Herabsetzung
des Krankengeldes, Mehrleistungen.
Die Übersicht über die Durchführungsergebnisse bezieht sich
ınter Berücksichtigung des Standes der amtlichen Statistik
namentlich auf die Zahl der Krankheitsfälle und der Krankeitstage;
 den. gesamten und.den auf den einzelnen Versicherten entfallenden
 Aufwand für die Gewährung von Krankengeld; die Mehrleistungen.


BULGARIEN

Gesetzgebung

(ESETZ VOM 6. MÄRZ 1924

(esetzliches Krankengeld
Während der Dauer des Heilverfahrens erhält der Versicherte vom
arsten Krankheitstag ab eine tägliche Barleistung, deren Satz, je nach der
Lohnstufe und je nachdem, ob der Versicherte zu Hause oder in einem
Krankenhause verpflegt wird, verschieden ist.
Die nachstehende Tabelle gibt für jede der fünf Lohnstufen den Betrag
des wirklichen Lohns und den Betrag der täglichen Barleistung an.
1

KRANKENVERSICHERUNG
            
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