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Das Kopfpauschale herrscht vor in Grossbritannien, ist aber
auch vielfach eingeführt in Deutschland, Österreich und der
Tschechoslowakei.
LEISTUNGEN
3. Das Fallpauschale. Beim Fallpauschale wird das Honorar
"ach der Zahl der Krankheitsfälle bemessen, ohne Rücksicht
auf die Dauer und den. Grad des Krankheitsfalles. Die Honorar-
bestimmung ist wohl sehr einfach, doch besteht eine‘ gewisse
Gefahr, dass Versicherte zu leicht als krank anerkannt werden,
Das F allpauschale ist nicht sehr verbreitet.
4. Die Bezahlung nach Einzelleistungen. Bei dieser Vergütungsart
Wird für die einzelnen Leistungen ein Satz bestimmt; für jede
Leistung wird der einfache oder ein vielfacher Satz gutgeschrieben.
Das Honorar ergibt sich aus der Vervielfältigung der dem Arzt
Sütgeschriebenen Punkte mit dem Einheitssatz.
In Manchen Ländern wird kein besonderes Punktsystem auf-
Sestellt, und die Vergütung erfolgt nach der von der Sanitäts:
Verwaltung aufgestellten amtlichen Gebührenordnung, wobei den
Versicherungsträgern Abschläge zugestanden werden. Anderseits
kann bei der Bezahlung nach Einzelleistungen eine Begrenzung
Yereinbart werden: das Honorar wird begrenzt, indem für einen
Krankheitsfall nur ein bestimmtes Vielfaches der Beratungs-
Schühr zugestanden wird oder indem die Zahl der verrechneten
Beratungen und Besuche auf den Fall nicht überschritten werden
kann. Im einzelnen sind verschiedene Begrenzungssysteme zu-
lässig; So einschneidend sie auch sein mögen, bemisst sich die
Bezahlung im wesentlichen doch nach KEinzelleistungen.
Das Punktsystem entspricht in besonderem Masse denjenigen
Staaten, wo dem Versicherten die Arztwahl zugestanden wurde,
5 ie Bezahlung nach Einzelleistungen herrscht vor in Deutschland,
sb ‚eingeführt in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
‘Österreich und zugelassen in der Tschechoslowakei.
Es Würde den Rahmen dieses Berichtes überschreiten, wollte
"an alle Abarten und Begrenzungen, die das Vergütungssystem
x der Praxis erfährt, beschreiben. In der Tat werden verschiedene
Vergütungssysteme miteinander verbunden und eine Begrenzung
des Honorars für die Gesamtheit der Ärzte oder für den einzelnen
A Vorgesehen. Um diese Verschiedenheiten anzudeuten, lassen
Ver, diesen allgemeinen Bemerkungen kurze Verweise auf A
z Sicherungssysteme folgen, die entweder ein bestimmtes er-
üngssystem oder mehrere solcher Systems nebeneinander
Anwenden