Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

138 
ZWEITER TEIL 
In Russland zielen die Bestrebungen der vorbeugenden Krankheits- 
behandlung besonders auf die Entwicklung der Tätigkeit der Heilanstalten 
und Erholungsheime. Im Jahre 1924 wurden 10 Millionen Rubel für diesen 
Zweig der Krankenfürsorge ausgegeben, im Jahre 1925 waren es 20 Millionen 
ınd im Jahre 1926 25 Millionen; für 1927 sind 35 Millionen vorgeschen. 
In der Tschechoslowakei gehören die Massnahmen der Krankheitsvor- 
beugung zum Aufgabenkreise der Zentralsozialversicherungsanstalt. 
Nach $ 154 des Gesetzes kann die Anstalt von Amts wegen oder auf 
Verlangen der betreffenden Person oder der zuständigen Krankenversiche- 
rungsanstalt an Stelle der Leistungen eine Heilbehandlung behufs Wieder- 
herstellung der Erwerbsfähigkeit eines Invalidenrentners oder behufs 
Abwendung oder Hinausschiebung der Invalidität einleiten, die aus der 
Erkrankung des Versicherten, des Ehegatten oder Witwers entstehen 
könnte. Ferner kann die Zentralsozialversicherungsanstalt einen Teil des 
freien Vermögens dazu verwenden, um allgemeine oder besondere Mass- 
nahmen durchzuführen oder zu unterstützen, die auf die Abwendung vor- 
zeitiger Invalidität der Versicherten und ihrer Familienangehörigen, auf 
die Bekämpfung von Volkskrankheiten (Tuberkulose, Nervosität, Ge- 
schlechtskrankheiten, Alkoholismus, Krebs) oder auf die Hebung des 
Gesundheitszustandes der Versicherten und ihrer Familienangehörigen 
abzielen ($ 184). Diese Bestimmungen scheinen geeignet, die Grundlage 
aner olanmässigen Krankheitsvorbeugung zu bilden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.