LEISTUNGEN
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Übersichtstafeln : Leistungen
TAFEL I. — DIE VORAUSSETZUNGEN
FÜR DEN BEZUG DES GESETZLICHEN KRANKENGELDES
Staat
Bulgarien .
Thile , .....
Deutschland . ... 2.0.44
7
Frankreich (Elsass-Lothr.) ..
Grossbritannien und Nordirland
0000007 0000404
Irischer Freistaat... . . +.
[talien (neue Provinzen) . .
Japan 2. 0.0.0000 0 9 4
Leitland + .00000000 4 04
Litauen... ....10.0 4
Luxemburg . . 0.0.0404 4 ;
Norwegen. . . 0.0. 040 + 4 ;
Österreich. ..... 0.
Polen. ... 4.
Portugal . .. +... «4
Rumänien (altes Königreich) .
A
Schweiz
Appenzell (Inner-Rhoden) .
Appenzell (Ausser-Rhoden)
St, Gallen . . 2.00.04 44
Königreich der Serben, Kroaten
und Slowenen ....
Tschechoslowakei .....
Ungarn .
Krankengeld wird nur
zewährt, wenn Beiträge
zeleistet wurden für
wenigstens
8 Wochen
7 Monate
26 Wochen
26 Wochen
eine Wartezeit kann
Iurch die Satzung ver-:ügt
sein)
8 Tage
ine Wartezeit ist nur
vorgesehen für vorüberzehend
Beschäftigte und
Aeimarbeiter :
£ Wochen)
6 Monate
6 Wochen
” Tage }
Tage!
Krankengeld wird gewährt
vom ....... Krankheitstage
ab
ersten
fünften Krankheitstag ;
ersten, wenn die Krankheit
länger als eine
Woche dauert
vierten
vierten
vierten
vierten
vierten
ünften
vierten
vierten
vierten
dritten
vierten
ersten, wenn die Krankheit
länger als drei Tage
dauert
dritten
vierten ; ersten Krankheitstag,
wenn die
Krankheit länger als
acht Tage dauert
ersten
zweiten .
dritten
dritten
ersten, wenn die Krankheit
länger als drei
Tage dauert
Aritten, wenn die Krankseit
wenigstens 15 Tage
dauert ; vierten, wenn
sie weniger als 15 Tage
dauert
dritten
‘ Sofern der Versicherte nicht bereits einer anerkannten Krankenkasse angehört hat.