Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 513 
— ALLEN 
Gebäudes. Man muss daher häufig zur kritischen Prüfung der 
technischen und versicherungsmathematischen Angaben schreiten, 
die Wirklichkeit mit den Vermutungen vergleichen und in genügend 
kurzen Zwischenräumen die Gesamtaktiven und die Gesamt- 
passiven im Licht der neuesten Erfahrungen bewerten. Handelt 
es sich um ein Risiko wie die Krankheit, wenig bekannt und im 
übrigen ohne Zweifel in sich selbst weniger beständig wie die 
Sterblichkeit, so führen diese Prüfungen gewöhnlich dazu, den 
finanziellen Aufbau in dem einen oder anderen Teil abzuändern; 
man darf daher nicht glauben, dass ein Tarif, der auf die Kapital- 
deckung aufgebaut ist, wesentlich besser gegen Veränderungen 
geschützt ist als ein Tarif des Umlagesystems. 
Andererseits fehlt dem System die „Geschmeidigkeit’”” im Ver- 
gleich zum Umlagesystem. Jede Neuerung durch das Gesetz, 
die die Verbindlichkeit der Parteien im Verlauf der Durchführung 
des sie bindenden Vertrages ändert, wirkt auf die praktisch unbe- 
schränkte Reihe der zukünftigen, gegenseitig zur Deckung ver- 
Pflichteten Geschäftsperioden ein. 
Wenn trotz der Unsicherheiten und der Schwierigkeiten das 
System zahlreiche und bedeutende Anhänger hat, muss man 
den Grund entweder in der Sorge suchen, eine allgemeine Analogie 
zwischen dem Finanzgebaren der Sozialversicherung und der 
Privatversicherung aufrecht zu erhalten, oder in der Leichtigkeit, 
mit der es sich an den Grundsatz des freien Beitritts anpasst: 
Ausserdem kann man sagen, dass jede Versicherung mit Unregel- 
Mmässigkeiten beginnt. Erst deren Entwicklung muss die Besonder- 
heiten des versicherten Risikos und die „Regelmässigkeiten‘‘, 
die es offenbaren kann, aufzeigen. Dazu kommt weiter, dass die 
Versicherungssysteme, die ohne Unterschied Krankheit und 
Invalidität in sich schliessen, natürlich darauf abzielen, auf die 
Gesamtheit dieser Risiken das System der Kapitaldeckung anzu- 
wenden. das hauptsächlich für die Invalidität passt. 
$ 6. — Das Finanzaeharen in den einzelstaatlichen Systemen 
A. DAs UMLAGESYSTEM 
Alle Gesetzgebungen mit Ausnahme von Grossbritannien; des I rischen 
Freistaates und Nordirland. 
Prüfen wir nacheinander den normalen Tarif, seine etwaigen 
Abänderungen gemäss den Grad des Risikos, endlich die Aufgabe 
der Reserven. 
KRANKENVERSICHERUNG
	        
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