Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

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DRITTER TEIL

stimmung des Versicherungsamtes durch die Kassen abgeändert werden.
Mehrere Kassen haben als täglichen Höchstsatz 16,67 oder 19,20 Z'oty
angenommen. Als Grundlohn gilt sowohl in der niedrigsten wie in der
höchsten Klasse das Lohnmittel.

HÖCHSTGRENZEN UND LOHNMITTEL
DER DURCH DIE VERORDNUNG VOM 30. JUNI 1924 ERRICHTETEN LOHNKLASSEN

Lohnklasse

,
;
I

Für die Versicherten mit einem Lohn (in Zloty) von

täglich

wöchentlich

monatlich

— 1.00
L.00— 1.50
1,.50—- 2,00
2.00-— 2,50
23,50— 3.00
2,00-— 4.00
4.00— 5.00
53.00— 6.00
6.00—— 7.00
7.00— 8.00
8.00-— 9.00
9.00-—10.50
10.50—12.50
12.50 und mehr

— 6.00
6.00—- 9.00
9.00— 12,00
.2.00-—15.00
‚5.00—18.00
.8.00— 24.00
24..00—- 30.00
30.00— 36.00
36.00—- 42,00
12.00—-46.00
16.00-— 54.00
34.00—63.00
53.00— 75.00
75.00 und mehr

— 25.00
25.00— 37.50
37.50-— 50.00
50.00—- 62.50
62.50—- 75.00
75.00—100.00
'00.00-— 125.00
.25.00—150.00
:50.00— 175.00
175.00—-200.00
200.00— 225.00
225.00— 262.50
262.50— 312.50
312.50 und mehr

Täglicher
Grundlohn

'in Zloty)

0.75
1.25
1.75
2.25
2,75
3,50
4.50
5.50
6.50
7.50
8.50
9.75
11.50
„2.50

Wenn jedoch die Kasse den Lohn des Versicherten nicht genau feststellen
 kann, so nimmt sie als Grundlohn den für den Beruf des Versicherten
artsüblichen Lohn. Dasselbe gilt für die Einreihung der Heimarbeiter und
der unständig Beschäftigen.
Art. 46, Abs. 2 des Gesetzes setzt die Beitragshöhe bei der Errichtung
der Kasse auf 6,5 v. H. des Grundlohns fest. Da jedoch der Beitrag für sieben
Wochentage bezahlt wird, so beläuft er sich in Wirklichkeit auf 7,6 v. H. des
Grundlohns. Diese Bestimmungen gelten für alle Kassen mit Ausnahme
ler schlesischen Kassen, jedoch mit dem Vorbehalt, dass in dem ehemals
russischen Gebiet die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer der Pflichtversicherung
 nicht unterworfen werden, und dass in dem ehemals österreichischen.
 Gebiet die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer in Betrieben von
weniger als 75 ha nicht pflichtversichert sind. .
Als Beispiel wollen wir anführen, dass 59 galizische Betriebe, die im
Laufe des Jahres 1924 an Löhnen insgesamt 46.357.583 Zioty ausgezahlt
haben, an Beiträgen für die Krankenversicherung 3.141.885 Zloty, somit
5,8 v. H., aufzubringen hatten.
Der durchschnittliche Beitragssatz für das ganze Land kann auf 7,5 v. Hles
 Lohnes eingeschätzt werden, davon gehen 4,5 v. H. zu Lasten des
Arbeitgebers und 3 v. H. zu Lasten des Versicherten.
In Oberschlesien ist für Krankenkassen die deutsche Gesetzgebung
Massgebend. Der Beitrag schwankt zwischen 3% und 10 v. H. der Löhne.
Ende 1924 betrug der Gesamtbeitrag :
0 v.H. der Löhne bei 1 Kasse;
7% » » » » 5 Kassen ;
6 » » » »® 21 Kassen ;
3 1% —5 % » » D m 20 Kassen.
Die Veröffentlichung des Ministeriums für Arbeit und Soziale Fürsorge,
„Die Aufwendungen für die soziale Versicherung in Polen und im Ausland‘
(S. 13), liefert die folgenden Mitteilungen über die Höhe des durchschnittlichen
 Beitrages zur Krankenversicherung in den verschiedenen Teilen
des polnischen Gebietes und für die verschiedenen Wirtschaftsgruppen.
            
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