Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 595
Unter dem ersten Gesichtspunkt genügt es, die hauptsächlichsten
Massnahmen aufzuzählen, die von den Kassen aus sich heraus
beschlossen, für gewöhnlich nur nach ausdrücklicher Ermächtigung
oder Genehmigung der Aufsichtsstelle in Kraft treten können:
so z. B. die Aufstellung des Beitragstarifs, wenn dieser nicht
einheitlich für die ganze Versicherung festgesetzt ist; die etwa
an diesem Tarif für gewisse Gruppen von Versicherten vorgenommenen
 Änderungen; alle Massnahmen, die sich auf Mehrleistungen
beziehen ; die finanziellen Bestimmungen, die in den Satzungen
von Kassenverbänden erscheinen, die Aufnahme von Anleihen,
zu der die Kassen etwa schreiten müssen und ausserdem im allgemeinen
 alle Entscheidungen, aus denen sich eine Verwendung
der Einnahmen oder der Fonds ergibt, die nicht völlig den gesetzlich
vorgesehenen Fällen entspricht.
Unter dem zweiten Gesichtspunkt bezieht sich die von der
zuständigen Amtsstelle ausgeübte Überwachung namentlich auf
die: folgenden Punkte : Nachprüfung der sachlichen Richtigkeit
der Abrechnung ; Feststellung, ob die Einnahmen und Ausgaben
unter den in Gesetz und Satzung vorgeschriebenen‘ Bedingungen
und Sicherheiten bewirkt oder geleistet worden sind ; Überprüfung
des Vermögens und der Art seiner Anlage, Die Mittel, durch die gewöhnlich
 diese finanzielle Kontrolle ausgeübt wird, sind von
dreierlei Art : Erlass von Bestimmungen über die Führung von
Rechnungsbüchern und Listen; Nachprüfungen an Ort und
Stelle, die von Vertretern der Aufsichtsstelle vorgenommen werden ;
endlich Einsendung von finanziellen. Übersichten und statistischen
Nachweisungen in bestimmter Form und zu vorgeschriebenen
Zeiten an die Aufsichtsbehörde.
Die geldliche Kontrolle wird naturgemäss durch die versicherungstechnische
 ergänzt. In welcher Weise auch immer die
Versicherung durchgeführt werden mag, immer liegt es der
zentralen Verwaltungsbehörde ob, die ihr übermittelten Nach.
richten zusammenzustellen und auszudeuten, um zu einer zutreffenden
 Auffassung von der finanziellen Lage der verschiedenen
Anstalten sowie der Versicherung insgesamt zu gelangen. Diese
Untersuchungen werden gegebenenfalls dazu führen, die Beitrags-Sätze
 zu ändern, durch geeignete Massnahmen die Fehlgebarung
einzelner Kassen abzustellen, endlich sich von der Notwendigkeit
 der Einführung gesetzlicher Änderungen zu überzeugen;
und umgekehrt werden sie gestatten, wenn gewisse Neuerungen
vorgeschlagen sind, die Art, die Richtung und die Ausdehnung
der finanziellen Auswirkungen zu beurteilen. die man erwarten
            
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